Allgemeine Grundlagen und Konsolidierungsgrundsätze

Der Konzernabschluss der EnBW Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) wird entsprechend § 315a Abs. 1 HGB zu den am Bilanzstichtag verpflichtend in der Europäischen Union anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt. Zusätzlich werden die Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) beachtet. Noch nicht verpflichtend in Kraft getretene IFRS und IFRIC werden nicht angewendet. Der Konzernabschluss entspricht damit den vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlichten IFRS und IFRIC, soweit diese in EU-Recht übernommen wurden.

Der Konzernabschluss wird in Millionen Euro (Mio. €) ausgewiesen. Neben der Gewinn- und Verlustrechnung werden die Gesamtperiodenerfolgsrechnung, die Bilanz, die Cashflow-Rechnung sowie die Eigenkapitalentwicklung des EnBW-Konzerns gesondert dargestellt.

Zur übersichtlicheren Darstellung sind in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie in der Bilanz Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert aufgeführt und erläutert.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Der Konzernabschluss wird auf den Stichtag des Jahresabschlusses des Mutterunternehmens aufgestellt. Das Geschäftsjahr des Mutterunternehmens ist das Kalenderjahr.

Der Sitz der Gesellschaft ist Karlsruhe, Deutschland. Die Anschrift lautet EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Durlacher Allee 93, 76131 Karlsruhe.

Die Hauptaktivitäten der EnBW sind den Angaben zur Segmentberichterstattung zu entnehmen.

Der Vorstand der EnBW hat den Konzernabschluss am 5. Februar 2010 aufgestellt.

Konsolidierungsgrundsätze

Die in die Konsolidierung einbezogenen Abschlüsse der in- und ausländischen Tochter- und Gemeinschaftsunternehmen wurden einheitlich nach den bei der EnBW geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt.

Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode durch Verrechnung der Anschaffungskosten mit dem anteiligen, neu bewerteten Eigenkapital der Tochterunternehmen zum Zeitpunkt ihres Erwerbs. Dabei werden Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten mit ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Danach noch verbleibende positive Unterschiedsbeträge werden als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert. Negative Unterschiedsbeträge werden nach nochmaliger Überprüfung ihrer Berechnung sofort erfolgswirksam erfasst.

Bei der Konsolidierung erworbener Anteile anderer Gesellschafter von Unternehmen, die bereits vollkonsolidiert sind, wird keine Neubewertung des Nettovermögens durchgeführt. Ein positiver Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten des zusätzlichen Anteils und dem korrespondierenden Buchwert des Nettovermögens wird als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen. Ein negativer Unterschiedsbetrag wird erfolgswirksam vereinnahmt.

Forderungen, Verbindlichkeiten, Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten zwischen konsolidierten Unternehmen werden aufgerechnet. Konzerninterne Erträge werden mit den entsprechenden Aufwendungen verrechnet. Zwischenergebnisse werden eliminiert, sofern sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Steuerabgrenzungen werden vorgenommen.

Die Konsolidierung der Gemeinschaftsunternehmen erfolgt nach den gleichen Grundsätzen wie bei den Tochterunternehmen.

Die gleichen Bilanzierungsgrundsätze gelten auch für die nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen. Ein Geschäfts- oder Firmenwert ist im Beteiligungsansatz enthalten. Negative Unterschiedsbeträge werden im Beteiligungsergebnis erfolgswirksam erfasst.

 Kontakt Kontakt
Position innerhalb der Site: