Energie braucht Impulse
Konzern

Funktionsweise und Akteure

Beim Emissionshandelssystem erhält die Tonne CO2 einen Wert, den der (Handels-)Markt bestimmt. Dazu wird zunächst für eine bestimmte Periode ein Emissionsminderungsziel festgelegt und den am Handel teilnehmenden Wirtschaftssektoren ein entsprechendes Emissionsbudget vorgegeben.

Jede betroffene Anlage erhält für die erste Handelsperiode kostenlos Emissionsberechtigungen, so genannte Zertifikate. Die Regeln für die Vergabe sind in Deutschland im Zuteilungsgesetz 2007 (ZuG 2007) festgelegt. Sind die CO2–Emissionen eines Unternehmens geringer als die zugeteilten Berechtigungen, können nicht benötigte Rechte am Markt verkauft werden. Emittiert eine Anlage mehr Kohlendioxid als zugeteilt war, müssen Zertifikate zugekauft werden.

Teilnehmer des Emissionshandelssystems sind die Betreiber von großen Energieanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung über 20 Megawatt sowie energieintensive Industrieanlagen. Der Handel erfolgt an Energiebörsen, in Deutschland seit Oktober 2005 an der Leipziger Terminbörse (European Energy Exchange, EEX).


Der nationale Allokationsplan

Die EU schreibt für die Mitgliedstaaten die Erstellung nationaler Allokationspläne vor. In diesen wird beschrieben, wie groß die zuzuteilende Gesamtmenge an CO2-Emissionsberechtigungen ist und nach welchen konkreten Regeln und Mengen die Zuteilung erfolgen soll.

NAP I (2005-2007)

Der NAP I besteht aus zwei Komponenten: Der Makroplan bestimmt im wesentlichen, wie viel CO2 die dem Emissionshandel unterliegenden Anlagen der Sektoren Energie und Industrie insgesamt emittieren dürfen. Für die erste Zuteilungsperiode (2005-2007) wurde den bestehenden Anlagen ein Gesamtbudget von 495 Millionen Tonnen CO2 jährlich zugeteilt. Der Mikroplan regelt die konkrete Zuteilung der Emissionsberechtigungen auf die einzelnen betroffenen Anlagen.

NAP II (2008-2012)

In der zweiten Handelsperiode werden die betroffenen Unternehmen insgesamt Zertifikate für 465 Mio. Tonnen CO2 pro Jahr erhalten. Der Kohlendioxid-Ausstoß in Deutschland muss somit zwischen 2008 und 2012 um 20 Mio. Tonnen jährlich reduziert werden – zurzeit sind es 2 Mio. Tonnen pro Jahr. Weitere Änderungen im Vergleich zum NAP I betreffen unter anderem den Umstieg auf ein zweiteiliges Benchmarksystem (Gas und Kohle Benchmark) statt des Grandfathering, also die Ausrichtung am technisch machbaren statt an Emissionen der Vergangenheit. Weiterhin die erstmals eingeführte unterschiedliche Behandlung von Industrie- und Energieanlagen und den erstmaligen Verkauf von 10% – allerdings nur zu Lasten der Stromwirtschaft – der Emissionsberechtigungen (CO2-Zertifikate).

Grafik zur Funktionsweise des Emissionshandels