Unbundling Compliance bei der EnBW
Mit den Unbundling- bzw. Entflechtungsvorschriften im novellierten Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ergeben sich für die Energieversorgungsunternehmen zahlreiche konkrete Verpflichtungen zur Trennung des Netzbereichs als so genanntes „natürliches Monopol“ von den Marktbereichen.
Ziel der Vorschriften ist die Schaffung von Transparenz und die diskriminierungsfreie Ausgestaltung und Abwicklung des Netzbetriebs.
Die EnBW hat sich bereits im Zuge der Energiemarktliberalisierung 1998 in Einzelgesellschaften entlang der Wertschöpfungskette aufgestellt. Mit der gesellschaftsrechtlichen Aufteilung in den Bereichen Erzeugung, Stromhandel, Vertrieb, Dienstleistung, Verteilnetze, Transportnetze und Yello als neuem bundesweitem Energieanbieter war der faire Wettbewerb schon früh eines unserer zentralen Anliegen.
Im Vorfeld und mit Inkrafttreten des Energiewirtschaftsgesetzes haben wir eine Vielzahl von Aktivitäten zur Sicherung einer regulierungskonformen Unternehmensorganisation eingeleitet. Hierzu gehörte auch die Überprüfung – und wo nötig Anpassung - unserer Organisation und unserer Tätigkeiten an die konkreten Unbundling-Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes.
In unserem Unbundling-Compliance-Bericht als Bericht nach § 7a Abs. 5 EnWG möchten wir eine Übersicht über die von uns zum Unbundling und damit zur Förderung eines fairen Wettbewerbs ergriffenen Maßnahmen geben.
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter unbundling-compliance@enbw.com.
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