Energie braucht Impulse
Konzern

Energiewirtschaftsgesetz

Am 13. Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten. Zweck des Gesetzes ist neben einer sicheren und effizienten Versorgung der Allgemeinheit mit Strom und Gas auch die Schaffung von wirksamem Wettbewerb. Zuständig für diese Regulierung des Netzzugangs ist die Bun- desnetzagentur, die ebenfalls am 13. Juli ihre Arbeit aufgenommen hat.


Die EnBW hat dabei vorgeschlagen, eine Anreizregulierung in das Gesetz aufzunehmen. Diese Anre- gung hat sich nach langen Diskussionen innerhalb der Branche und mit dem Gesetzgeber letztendlich auch durchgesetzt. Innerhalb eines Jahres nach Veröffentlichung des Gesetzes wird die Bundesnetz- agentur als zuständige Regulierungsbehörde ein Modell für eine Anreizregulierung der deutschen Stromnetze entwickeln. In der Interimszeit legen die Netzbetreiber ihre Tarife der Bundesnetzagentur zur Vorab Genehmigung vor.


Kernstück des neuen EnWG ist auch die Trennung von Netzbetrieb und Strombelieferung. Die bisher zusammengefasste Anschluss- und Versorgungspflicht wurde in diesem Zuge aufgeteilt in eine An- schlusspflicht auf der Netzseite und in eine Grundversorgungspflicht auf der Belieferungsseite.

Stellungnahme von EnBW zum Enegiewirtschaftsgesetz (Strom)

Stellungnahme Strom

Datenmenge: 50 KB

Stellungnahme von EnBW zum Energiewirtschaftsgesetz (Gas)

Stellungnahme Gas

Datenmenge: 50 KB

Energiewirtschaftsgesetz 2005 (komplett)

EnWG 2005 komplett

Datenmenge: 218 KB