Das Energiewirtschaftsgesetz
Am 13. Juli 2005 ist das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten. Es soll die sichere und effiziente Versorgung der Allgemeinheit mit Strom und Gas sicher stellen – und einen wirksamen und unverfälschten Wettbewerb. Zusätzlich werden mit dem EnWG Vorgaben des Europäischen Gemeinschaftsrechts umgesetzt.
Kernstück des Gesetzes ist die Trennung von Netzbetrieb und Strom- und Gasbelieferung. Die bisher zusammengefasste Anschluss- und Versorgungspflicht wurde in diesem Zuge aufgeteilt: In eine Anschlusspflicht auf der Netzseite und in eine Grundversorgungspflicht auf der Belieferungsseite.
Die Preise und Bedingungen für die Versorgung von Gewerbe- und Landwirtschaftskunden im Rahmen der Grundversorgung entsprechen den Preisen und Bedingungen des EnBW Komfort (Allgemeiner Tarif für Strom) und des EnBW ErdgasPlus (Allgemeiner Tarif für Gas). Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV) bzw. Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV) kommt zur Anwendung.
Wir weisen darauf hin, dass sich hierdurch für Ihre Strom- bzw. Gasversorgung sowie die jeweils gültigen Preise keine Änderungen ergeben. Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben führt zu einem Übergang von dem Begriff „Allgemeiner Tarif“ zum Begriff „Grundversorgung“.
Die Grundversorgung
Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen (Strom/Gas), welches die meisten Haushalte in einem Netzgebiet der Allgemeinen Versorgung beliefert. Die EnBW Vertrieb GmbH (EVG) ist deshalb der Grundversorger für die Sparte Strom und Gas u. a. im Netzgebiet der EnBW Regional AG und im Netzgebiet der EnBW Gasnetz GmbH.
Grundversorgte Kunden sind alle Haushaltskunden (unabhängig von ihrem Jahresverbrauch) sowie Gewerbe- und Landwirtschaftskunden mit einem Jahresverbrauch von bis zu 10.000 Kilowattstunden.
Somit gelten für Gewerbe- und Landwirtschaftskunden mit einem Jahresverbrauch von bis zu 10.000 Kilowattstunden ohne EnBW Sondervertrag immer die Preise und Bedingungen der Grundversorgung sowie die der StromGVV (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz) bzw. die der GasGVV (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz).
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