Energie braucht Impulse
Gewerbekunden

EnBW Ersatzversorgung – die Übergangslösung

Verfügbarkeit und Preise

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Ersatzversorgung für Gewerbekunden

Am 13. Juli 2005 ist das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten. Zweck des Gesetzes ist neben der sicheren und effizienten Versorgung der Allgemeinheit mit Strom und Gas auch die Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs. Zusätzlich werden mit dem neuen EnWG Vorgaben des Europäischen Gemeinschaftsrechts umgesetzt.

 

Darüber hinaus ist nun im EnWG die „Ersatzversorgung mit Energie“ geregelt. Von Ersatzversorgung wird gesprochen, wenn ein Kunde aus dem Niederspannungsnetz Energie bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, d.h. Strombezug ohne Liefervertrag.

 

 

Darüber hinaus fallen grundsätzlich Gewerbekunden mit einem Jahresverbrauch > 10.000 kWh ebenfalls in den Anwendungsbereich der Ersatzversorgung, sofern Sie nicht bereits einen anderen Stromlieferungsvertrag abgeschlossen haben.

 

Die Ersatzversorgung wird vom Grundversorger (im Netzgebiet der EnBW Regional AG ist dies die EnBW Vertrieb GmbH) durchgeführt. Die Preise und Bedingungen der Ersatzversorgung entsprechen denen des EnBW Komfort (Grundversorgung) der EnBW Vertrieb GmbH.

 

Hierfür kommen die Bedingungen der StromGVV (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz) zur Anwendung.

 

In der rechten Servicespalte auf dieser Seite können Sie die Bedingungen der StromGVV als PDF Dokument herunter laden.

 

Solange Sie keinen neuen Stromlieferungsvertrag abgeschlossen haben, werden Sie für maximal drei Monate zu den Konditionen der Ersatzversorgung beliefert.

 

Verbrauchen Sie jährlich weniger als 10.000 kWh, erfolgt die Weiterbelieferung nach Ablauf der drei Monate zu den Konditionen des EnBW Komfort (Grundversorgung), sofern Sie sich nicht für einen anderen Stromlieferungsvertrag entschieden haben.

 

Verbrauchen Sie jährlich mehr als 10.000 kWh, dann senden wir Ihnen rechtzeitig vor Ablauf der drei Monate einen Stromlieferungsvertrag zu.

Wir beraten Sie sehr gerne, rund um die Uhr, natürlich unverbindlich und kostenfrei. Einfach unter nebenstehender Nummer anrufen.

Information zum Angebot 0800 3629-000

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Downloads

Stromgrundversorgungs-verordnung - StromGVV

Datenmenge: 49 KB

Information zur Stromkennzeichnung

Stromkennzeichnung

Datenmenge: 144 KB

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