Ersatzversorgung für Gewerbekunden
Am 13. Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten. Zweck des Gesetzes ist neben der sicheren und effizienten Versorgung der Allgemeinheit mit Strom und Gas auch die Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs. Zusätzlich werden mit dem neuen EnWG Vorgaben des Europäischen Gemeinschaftsrechts umgesetzt.
Darüber hinaus ist nun im EnWG die „Ersatzversorgung mit Energie“ geregelt.
Von Ersatzversorgung wird gesprochen, wenn ein Kunde aus dem Niederspannungsnetz Energie bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, d.h. Strombezug ohne Liefervertrag.
Darüber hinaus fallen grundsätzlich Gewerbekunden mit einem Jahresverbrauch > 10.000 kWh ebenfalls in den Anwendungsbereich der Ersatzversorgung, sofern Sie nicht bereits einen anderen Stromlieferungsvertrag abgeschlossen haben.
Die Ersatzversorgung wird vom Grundversorger (im Netzgebiet der EnBW Regional AG ist dies die EnBW Vertriebs- und Servicegesellschaft mbH, kurz EnBW VSG) durchgeführt. Die Preise und Bedingungen der Ersatzversorgung entsprechen denen des EnBW Komfort (Grundversorgung) der EnBW VSG.
Konditionen Ersatzversorgung ab 1. Juli 2009
Im EnBW Netzgebiet gelten folgende Konditionen für diesen Tarif:
Gültig ab 1. Juli 2009 im Rahmen der Ersatzversorgung gemäß Energiewirtschaftsgesetz.
| Ohne Schwachlastregelung | ||
| bis 455 kWh/Jahr HT | ab 456 kWh/Jahr HT | |
| Verbrauchspreis Cent/kWh netto1 (brutto2 ) |
30,50 (38,73) |
19,20 (25,29) |
| Grundpreis €/Monat netto (brutto 3) |
2,33 (2,77) |
6,62 (7,88) |
| Mit Schwachlastregelung | ||
| Verbrauchspreis Cent/kWh außerhalb der Schwachlastzeit netto1 (brutto2 ) |
30,50 (38,73) |
19,20 (25,29) |
| Verbrauchspreis Cent/kWh innerhalb der Schwachlastzeit netto1 (brutto 2) |
11,20 (15,77) |
11,20 (15,77) |
| Grundpreis €/Monat netto (brutto 3) |
4,20 (5,00) |
8,49 (10,10) |
1 Nettopreis ohne Stromsteuer
2 Bruttopreise inkl. 2,05 Cent/kWh Stromsteuer und 19 % Umsatzsteuer sind gerundet.
3 Bruttopreise inkl. 19 % Umsatzsteuer sind gerundet.
Hierfür kommen die Bedingungen der StromGVV (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz) zur Anwendung.
In der rechten Servicespalte auf dieser Seite können Sie die Bedingungen der StromGVV als PDF Dokument herunter laden.
Solange Sie keinen neuen Stromlieferungsvertrag abgeschlossen haben, werden Sie für maximal drei Monate zu den Konditionen der Ersatzversorgung beliefert.
Verbrauchen Sie jährlich weniger als 10.000 kWh, erfolgt die Weiterbelieferung nach Ablauf der drei Monate zu den Konditionen des EnBW Komfort (Grundversorgung), sofern Sie sich nicht für einen anderen Stromlieferungsvertrag entschieden haben.
Verbrauchen Sie jährlich mehr als 10.000 kWh, dann senden wir Ihnen rechtzeitig vor Ablauf der drei Monate einen Stromlieferungsvertrag zu.
Rufen Sie uns doch einfach unter der kostenfreien Servicenummer 0800 3629-000 an. Wir beraten Sie gerne.