Grundversorgung für Industriekunden
EnBW ErdgasPlus: eine starke Basis für Ihren Erfolg
Sie verbrauchen weniger als 10.000 Kilowattstunden (kWh)? Dann ist unser EnBW ErdgasPlus (Grundversorgung) das Richtige für Ihre Firma - ganz zuverlässig mit dem besonderen Service der EnBW.
Einfach ideal
- Wenn Ihr Unternehmen einen niedrigen Verbrauch hat
- Wenn Sie auf eine nicht fest definierte Vertragslaufzeit Wert legen
- Wenn sich der Preis Ihrem Verbrauch anpassen soll
EnBW ErdgasPlus: nach Zonen zahlen
Das Entgelt wird errechnet aus dem Arbeitspreis für die bezogenen Kilowatt-Stunden und dem Grundpreis für die Messeinrichtung. Die Berechnung des Arbeitspreises beginnt in jedem Abrechnungsjahr in der 1. Zone. Erst wenn diese sowie die 2. und 3. Zone durchlaufen sind, wird die 4. Zone angewendet. Je höher Ihr Verbrauch ist, desto günstiger wird der Preis pro kWh.
| Die Zonen des EnBW ErdgasPlus | |
| 1. Zone – für die ersten 2.160 kWh |
Grundpreis plus Arbeitspreis |
| 2. Zone – für die nächsten 2.160 kWh |
Günstigerer Arbeitspreis als in Zone 1 |
| 3. Zone – für die nächsten 13.680 kWh |
Günstigerer Arbeitspreis als in Zone 2 |
| 4. Zone – für alle weiteren kWh |
Günstigerer Arbeitspreis als in Zone 3 |
Preise ab 1. August 2011
EnBW Erdgas Plus (Grundversorgung) für Haushalt, Heizung und Gewerbe:
Gültig ab 1. August 2011 (auch im Rahmen der Grundversorgung gemäß Energiewirtschaftsgesetz).
| Verbrauchszone |
1. Zone für die ersten 2.160 kWh/Jahr |
2. Zone |
3. Zone |
4. Zone für alle weiteren kWh/Jahr |
|---|---|---|---|---|
| Arbeitspreis 1(Cent/kWh) Brutto 2 Netto (inkl. Erdgassteuer) |
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| Grundpreis (EUR/Jahr) Brutto 2 Netto |
22,13 18,60 |
1 In den Arbeitspreisen ist die Erdgassteuer in der gesetzlich festgelegten Höhe (derzeit 0,55
Cent/kWh nett)o enthalten.
2 Die Bruttopreise enthalten die Umsatzsteuer von 19 %.
Neuerungen im Rahmen des Energiewirtschaftsgesetzes
Am 13. Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten (www.gesetze-im-internet.de). Zweck des Gesetzes ist neben der sicheren und effizienten Versorgung der Allgemeinheit mit Strom und Gas auch die Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs. Zusätzlich werden mit dem neuen EnWG Vorgaben des Europäischen Gemeinschaftsrechts umgesetzt.
Kernstück des neuen EnWG ist die Trennung von Netzbetrieb und Gasbelieferung. Die bisher zusammengefasste Anschluss- und Versorgungspflicht wurde in diesem Zuge aufgeteilt in eine Anschlusspflicht auf der Netzseite und in eine Grundversorgungspflicht auf der Belieferungsseite.
Die Preise und Bedingungen für die Versorgung von Gewerbekunden mit Gas im Rahmen der Grundversorgung entsprechen den Preisen und Bedingungen des EnBW ErdgasPlus. Es kommt die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV) zur Anwendung.
Wir weisen darauf hin, dass sich hierdurch für ihre Gasversorgung sowie die jeweils gültigen Preise keine Änderungen ergeben. Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben führt zu einem Übergang von dem Begriff "Allgemeiner Tarif" zum Begriff "Grundversorgung".
Die Grundversorgung
Grundversorger ist jeweils das Gasversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushalte in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Die EnBW Gas GmbH ist deshalb der Grundversorger für das Netzgebiet der EnBW Gasnetz GmbH.
Grundversorgte Kunden sind alle Haushaltskunden (unabhängig von ihrem Jahresverbrauch) sowie Endverbraucher, die für berufliche, gewerbliche und landwirtschaftliche Zwecke Gas mit einem Jahreseigenverbrauch von bis zu 10.000 kWh beziehen.
Somit gelten für Gewerbekunden mit einem Jahresverbrauch von bis zu 10.000 kWh ohne EnBW Sondervertrag immer die Preise und Bedingungen der Grundversorgung sowie die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV).

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