Ersatzversorgung für Haushaltskunden und andere Letztverbraucher (Haushalt, Landwirtschaft und Gewerbe)
Am 13. Juli 2005 ist im Rahmen des Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten. Zweck des Gesetzes ist neben der sicheren und effizienten Versorgung der Allgemeinheit mit Strom und Gas auch die Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs. Zusätzlich werden mit dem neuen EnWG Vorgaben des Europäischen Gemeinschaftsrechts umgesetzt. Darüber hinaus ist nun im EnWG die „Ersatzversorgung mit Energie“ geregelt.
Von Ersatzversorgung wird gesprochen, wenn ein Kunde aus dem Gasnetz Energie bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, das heißt Gasbezug ohne Liefervertrag gemäß § 38 EnWG erfolgt.
Darüber hinaus können Gewerbe- und Industriekunden als Letztverbraucher, die über das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in Niederdruck Gas beziehen, ebenfalls in den Anwendungsbereich der Ersatzversorgung fallen, sofern sie nicht bereits einen anderen Gaslieferungsvertrag abgeschlossen haben.
Die Ersatzversorgung wird vom Grundversorger (im Netzgebiet der EnBW Gasnetz GmbH ist dies die EnBW Gas GmbH) durchgeführt. Die Preise und Bedingungen der Ersatzversorgung bis Zählergröße G 25 entsprechen denen des EnBW ErdgasPlus (Grundversorgung) der EnBW Gas GmbH.
Ersatzversorgung - Preise ab 01.08.2011
Gültig ab 1. August 2011 im Rahmen der Ersatzversorgung gemäß Energiewirtschaftsgesetz.
| Verbrauchszone |
1. Zone für die ersten 2.160 kWh/Jahr |
2. Zone |
3. Zone |
4. Zone für alle weiteren kWh/Jahr |
|---|---|---|---|---|
| Arbeitspreis 1(Cent/kWh) Brutto 2 Netto (inkl. Erdgassteuer) |
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| Grundpreis (EUR/Jahr) Brutto 2 Netto (ohne Erdgassteuer) |
22,13 18,60 |
1 Nettopreise inkl. gesetzlicher Erdgassteuer (derzeit 0,55 cent/kWh netto) ohne Umsatzsteuer
Bruttopreise inkl. gesetzlicher Erdgassteuer (derzeit 0,65 cent/kWh brutto) und 19% Umsatzsteuer sind gerundet
2 Nettopreise ohne Umsatzsteuer
Bruttopreise inkl. 19 % Umsatzsteuer sind gerundet
Preisstand: 01. August 2011
Konditionen Ersatzversorgung für Kunden mit registrierter Leistungsmessung (RLM)
Für RLM-Kunden gemäß § 33 GasNZV und § 11 MessZV, soweit diese nicht unter § 29 Abs. 1 GasNZV fallen, gelten folgende separate Preise und Bedingungen:
Gültig ab 1. August 2011 im Rahmen der Ersatzversorgung gemäß Energiewirtschaftsgesetz
| Netto ohne Erdgassteuer |
Netto inklusive Erdgassteuer |
Brutto | |
| Arbeitspreis (Cent/kWh) | 5,64 | 6,19 | 7,37 |
| Leistungspreis (Euro/kW/Jahr) | 29,00 | 34,51 | |
| Grundpreis (Euro/Monat) | 500,00 | 595,00 |
Die Bruttopreise sind gerundet und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 %. Die Erdgassteuer beträgt derzeit 0,55 Cent/kWh (0,65 Cent/kWh Brutto).
Kunden mit registrierender Lastgangmessung (RLM) haben in der Regel eine Leistung von über 500 kWh/h bzw. einen Gasverbrauch von über 1,5 Mio. kWh. Diese Abnahmewerte treten in der Regel nur bei gewerblichen oder industriellen Abnahmeverhältnissen auf.
Der Leistungspreis bemisst sich nach der im jeweiligen Gaswirtschaftsjahr höchsten gemessenen Stundenmenge (Leistung). Ein Gaswirtschaftsjahr ist die Zeit vom 1. Oktober 6:00 Uhr bis zum 1. Oktober 6:00 Uhr des Folgejahres.
Liegt keine Leistungsmessung vor, wird an Stelle der oben genannten in Anspruch genommenen Leistung die maximal übertragbare Gasleistung des installierten Erdgaszählers in kW(Hs) zugrunde gelegt. Hierzu wird der maximal zulässige Volumendurchfluss laut Typenschild dieses Zählers (Qmax ) in m3/h entsprechend DVGW Arbeitsblatt G 685 in die abzurechnende Leistung in kW(Hs) umgerechnet.

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