18. Oktober 2010: Information zu den Erdgassonderverträgen der EnBW Vertrieb GmbH
Abhängig vom Zeitpunkt des Abschlusses Ihres Erdgassondervertrages können in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der EnBW Vetrieb GmbH für die Erdgasbelieferung folgende (oder inhaltsgleiche) Klauseln enthalten sein:
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Art und Umfang der Erdgasbelieferung bzw. Beschränkung in der Verwendung des gelieferten Gases, Gasmangellage:
Das Gas wird nur für die Verbrauchsstelle zur Verfügung gestellt. Die Weiterleitung an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung der EnBW Vertrieb GmbH zulässig.
bzw.
Lieferung, Fahrplan, Verwendung des Erdgases:
Das von der EnBW Vertrieb GmbH gelieferte Erdgas ist nur zur Verwendung auf dem geschlossenen Betriebsgelände des Kunden bestimmt.
Soweit in Ihrem Erdgassondervertrag zusätzlich auch eine Take-or-Pay-Verpflichtung ("Mindestabnahmemenge") vereinbart ist, wird sich die EnBW Vertrieb GmbH in Bezug auf die von Ihnen nicht abgenommenen, aber über die Mindestabnahmemenge zu bezahlenden, Gasmengen ("Mindermengen"), nicht auf die vorgenannten Vertragsbestimmungen berufen und auf etwaige bestehende Rechte hieraus verzichten.
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