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Wesentliche Compliance-Themen

Inhaltliche Schwerpunkte des Bereichs Corporate Compliance sind die Korruptionsprävention, die Vermeidung von Kartellrechtsrisiken und die kapitalmarktrechtliche Compliance.

  • Umgang mit Zuwendungen: Bei der EnBW ist der Umgang mit Geschäftspartnern, Amtsträgern und öffentlichen Körperschaften im Verhaltenskodex geregelt. Weitere Konkretisierungen enthält eine Konzernrichtlinie zum Umgang mit Geschenken, Einladungen und Bewirtungen, in der konzerninterne Wertgrenzen und qualitative Kriterien festlegt sind. Bei Überschreitung der Wertgrenzen ist eine Genehmigung durch den Bereich Corporate Compliance einzuholen. Die Regelungen leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, die Integrität des EnBW-Konzerns und seiner Mitarbeiter im geschäftlichen Verkehr zu wahren.
  • Geschäftspartner-Prüfung: Die EnBW verfügt über klare Regelungen zur Geschäftspartner-Prüfung, die eine sorgfältige Auswahl und Überprüfung der Geschäftspartner in Bezug auf Korruptionsrisiken und Verstöße gegen Sozial- und Umweltstandards vorsehen. Ziel der Regelungen ist es, insbesondere bei Auslandsaktivitäten finanzielle Schäden und Reputationsrisiken für die EnBW zu vermeiden.
  • Meldung von Compliance-Verstößen: Der Bereich Corporate Compliance ist die zentrale Anlaufstelle für alle internen wie externen Hinweise auf Compliance-Verstöße oder Verdachtsfälle. Die getroffenen internen Regelungen definieren klare Zuständigkeiten und Prozesse bei der Aufklärung von Compliance-Verstößen, gewährleisten die Vertraulichkeit und bieten einen größtmöglichen Schutz für alle Beteiligten.

Für Anfragen und Hinweise:

Dr. Birte Mössner
Leiterin Corporate Compliance

Telefon: 0721 63-12066
Telefax: 0721 63-23096

E-Mail: b.moessner@enbw.com