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Informationen zu Aktionärsrechten

Im nachfolgenden Dokument finden Sie weitere Informationen zu den Rechten der Aktionäre nach den §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG.

 

Informationen zur EnBW-Hauptversammlung 2011

Dividende

Die ordentliche Hauptversammlung der EnBW Energie Baden-Württemberg AG vom 19. April 2011 hat beschlossen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2010 in Höhe von 673.174.127,88  € zur Ausschüttung einer Dividende von 1,53 € je dividendenberechtigter Aktie, das entspricht bei 244.256.523 dividendenberechtigten Stückaktien einem Betrag von 373.712.480,19 €, zu verwenden und den Restbetrag in Höhe von 299.461.647,69 € auf neue Rechnung vorzutragen.

* Hierin enthalten sind der EnBW-Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht für die EnBW Energie Baden-Württemberg AG und den Konzern für das jeweilige Geschäftsjahr.


** Hierin enthalten sind der EnBW-Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht für die EnBW Energie Baden-Württemberg AG und den Konzern für das Geschäftsjahr sowie der erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB auf den Seiten 104 bis 106 und die Angaben einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zur Beschreibung nach den §§ 289 Abs. 5 und 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB auf den Seiten 107 und 108.

 

Abstimmungsergebnisse

Nachfolgend finden Sie die Abstimmungsergebnisse der diesjährigen Hauptversammlung.

 

Gegenanträge

Nachfolgend finden Sie alle zugänglich zu machenden Anträge von Aktionären zur Tagesordnung der Hauptversammlung der EnBW Energie Baden-Württemberg AG am 19. April 2011.

 

Stellungnahme des Vorstands zu den Gegenanträgen

Fragen und Antworten zur EnBW-Hauptversammlung 2011

Hier finden Sie häufig gestellte organisatorische Fragen rund um die Hauptversammlung der EnBW Energie Baden-Württemberg AG.

 

1. Wann und wo findet die nächste Hauptversammlung statt?

Die nächste Hauptversammlung findet am Dienstag, dem 19. April 2011 um 10:00 Uhr in der Stadthalle des Kongresszentrums Karlsruhe, Festplatz 9, 76137 Karlsruhe, statt.

 

2. Wo können Aktionäre die Einladung und die Tagesordnung zur Hauptversammlung einsehen?

Die Einladung zur Hauptversammlung ist im elektronischen Bundesanzeiger vom 8. März 2011 veröffentlicht. Von diesem Tag an wurde die Einladung nebst Tagesordnung im Internet unter www.enbw.com/hauptversammlung veröffentlicht.

 

3. Wie kann ich zur Hauptversammlung anreisen und wo kann ich parken?

Informationen zur Anreise finden Sie im Wegweiser zur Hauptversammlung, der auch auf unseren Internetseiten veröffentlicht ist. Die vorab versandten Druckexemplare der Wegweiser gelten am Tag der Hauptversammlung im Verbundgebiet des Karlsruher Verkehrsverbunds (KVV) als Fahrkarte. Unsere Aktionäre und Gäste können auch kostenlos in der Tiefgarage am Festplatz parken.

 

4. Kann jeder EnBW-Aktionär an der Hauptversammlung teilnehmen?

Die Hauptversammlung ist das oberste Organ einer Aktiengesellschaft, in der die Aktionäre insbesondere ihr Frage- und Stimmrecht ausüben können. Jeder Aktionär hat das Recht, an der Hauptversammlung selbst teilzunehmen oder sich vertreten zu lassen. Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass sich der Aktionär rechtzeitig für die Teilnahme legitimiert und angemeldet hat.

 

5. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 16 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft unter Wahrung der Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache anmelden und ihren Aktienbesitz nachweisen.

Der Nachweis des Aktienbesitzes ist durch eine in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts zu erbringen und hat sich auf den Beginn des 29. März 2011 (0:00 Uhr MESZ – sog. "Nachweisstichtag") zu beziehen.

Der Nachweis über solche Aktien, die nicht bei einem depotführenden Institut verwahrt werden, kann auch von der Gesellschaft, einem deutschen Notar sowie von einer Wertpapiersammelbank oder einem Kreditinstitut innerhalb der Europäischen Union ausgestellt werden. Auch in diesem Fall muss sich der Nachweis auf den Beginn des 29. März 2011 (0:00 Uhr MESZ) als Nachweisstichtag beziehen. Hierzu ist es erforderlich, dass die Aktien rechtzeitig vor dem Nachweisstichtag bei der den Nachweis ausstellenden Stelle eingereicht werden.

Die Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis des Aktienbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens zum Ablauf des 12. April 2011 (24:00 Uhr MESZ) unter einer der folgenden Adressen zugehen:

 

EnBW Energie Baden-Württemberg AG
c/o Landesbank Baden-Württemberg
4027/H Hauptversammlungen
Am Hauptbahnhof 2
70173 Stuttgart
Telefax: +49 (0)711 - 12 77 92 64
E-Mail: HV-Anmeldung@LBBW.de

 

Die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises des Aktienbesitzes werden in der Regel durch das depotführende Institut vorgenommen. Aktionäre, die rechtzeitig eine Eintrittskarte für die Hauptversammlung über ihr depotführendes Institut anfordern, brauchen in diesem Fall nichts weiter zu veranlassen. Im Zweifel sollten sich Aktionäre bei ihrem depotführenden Institut erkundigen, ob dieses für sie die Anmeldung und den Nachweis des Aktienbesitzes vornimmt.

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Aktienbesitzes bei der Gesellschaft unter einer der vorgenannten Adressen werden den Aktionären Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung ausgestellt und zugesandt. Für jedes Aktiendepot werden grundsätzlich höchstens zwei Eintrittskarten zur Hauptversammlung ausgestellt.

 

6. Kann ich an der Hauptversammlung teilnehmen, wenn ich meine Aktien zwischen Nachweisstichtag und dem Tag der Hauptversammlung verkauft habe?

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist derjenige, der den Nachweis erbracht hat, dass er zum Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), also in diesem Jahr zum Beginn des 29. März 2011, Aktien der EnBW AG besessen hat und sich bis spätestens am 7. Tag vor der Hauptversammlung (12. April 2011) bei der mitgeteilten Stelle angemeldet hat. Wer Aktien nach dem Nachweisstichtag verkauft, bleibt weiterhin teilnahme- und stimmberechtigt.

 

7. Wie und wo kann der EnBW-Aktionär Eintrittskarten für die Hauptversammlung anfordern?

Die Aktionäre erhalten die Einladung zur Hauptversammlung mit der Tagesordnung über ihre Depotbanken zugesandt. Mit einem von der Depotbank beigefügten Antwortblatt hat der Aktionär die Möglichkeit, eine Eintrittskarte für sich bzw. einen Vertreter bei seiner Depotbank anzufordern oder seine Bank mit der Wahrnehmung seines Stimmrechts zu beauftragen.

 

8. Was macht ein EnBW-Aktionär, der sich rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet, seine Eintrittskarte jedoch nicht erhalten hat?

Ein EnBW-Aktionär, der sich rechtzeitig angemeldet, jedoch keine Eintrittskarte erhalten hat, kann die EnBW-Hauptversammlung trotzdem besuchen. Ist eine Eintrittskarte ausgestellt worden und diese z. B. auf dem Postweg verloren gegangen, so ist der EnBW-Aktionär dennoch im Anmeldebestand enthalten. Am Anmeldeschalter im Veranstaltungsgebäude wird dies anhand eines amtlichen Lichtbildausweises des Aktionärs überprüft und eine Ersatzeintrittskarte ausgestellt, die ihn zur Teilnahme berechtigt.

 

9. Was macht ein EnBW-Aktionär, der keine Einladung zur Hauptversammlung erhalten hat?

Da die EnBW-Aktien auf den Inhaber lauten, erfolgt der Versand der Hauptversammlungseinladungen an die Aktionäre grundsätzlich nur über die Depotbanken. Daher sollte sich der Aktionär an seine Depotbank wenden.

 

10. Kann man die EnBW-Hauptversammlung vorübergehend verlassen und später zurückkommen?

Jeder EnBW-Aktionär kann die Hauptversammlung vorübergehend verlassen. Beim Verlassen muss er sich jedoch an der Ausgangskontrolle unter Vorlage des Stimmkartenblocks abmelden und bei Wiedereintritt an der Zugangskontrolle melden, damit der Präsenzwechsel jeweils vermerkt und das Teilnehmerverzeichnis entsprechend aktualisiert werden kann.

 

11. Kann der EnBW-Aktionär sein Stimmrecht durch Dritte ausüben lassen?

Generell ist es für die Aktionäre möglich, ihr Stimmrecht durch Dritte ausüben zu lassen. Hierbei ist zu unterscheiden, ob sie dies schon vor der Hauptversammlung veranlassen möchten oder erst während der Hauptversammlung tun wollen. Ist ein Aktionär verhindert, selbst an der Hauptversammlung teilzunehmen, kann er vorher, z.B. auf den Formularen der Eintrittskarte, eine andere Person oder die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen. Sein Stimmrecht kann er auch durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung ausüben lassen. Verlässt ein Aktionär die Hauptversammlung vorzeitig, möchte aber, dass sein Aktienbesitz weiter vertreten wird, kann er einen anderen Hauptversammlungsteilnehmer oder einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter mit der Ausübung seines Stimmrechts bevollmächtigen.

 

12. Können die Aktionäre über das Internet abstimmen?

Derzeit besteht keine Möglichkeit für die EnBW-Aktionäre, über das Internet abzustimmen. Sollten Aktionäre jedoch gehindert sein, persönlich an der Hauptversammlung teilzunehmen, können sie ihr Stimmrecht übertragen (siehe Frage 11).

 

13. Welche Fristen sind bei der Vollmachts- und Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zu beachten?

Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen und entsprechende Weisungen zu erteilen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, gemäß den Weisungen abzustimmen. Aktionäre, die diesen Service nutzen möchten, werden gebeten, über ihre depotführende Bank eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung anzufordern. Das Vollmachtsformular wird dann zusammen mit der Eintrittskarte übersandt. Darüber hinaus können Vollmachtsformulare auch auf der Internetseite unter www.enbw.com/hauptversammlung heruntergeladen werden. Das ausgefüllte Vollmachts- und Weisungsformular ist an eine der folgenden Adressen zu übermitteln: EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Konzerngremien, Durlacher Allee 93, 76131 Karlsruhe, Telefax: 0721-91420799, E-Mail: hauptversammlung2011@enbw.com. Werden Vollmachten und Weisungen auf dem Postweg übersandt, müssen diese bei der EnBW aus organisatorischen Gründen bis zum Ablauf des 15. April 2011 eingehen. Eine Übermittlung an die EnBW per Telefax oder E-Mail ist bis zum Tag der Hauptversammlung möglich.

 

14. Wer kann mir bei Fragen zur Stimmrechtsvertretung helfen?

Im Vorfeld der Hauptversammlung beantworten wir Ihre Fragen unter hauptversammlung2011@enbw.com. Während der Hauptversammlung stehen Ihnen die Stimmrechtsvertreter an der Ausgangskontrolle jederzeit gern für Auskünfte zur Verfügung.

 

15. Wie kann ich vorgehen, wenn ich bereits Vollmacht und Weisungen erteilt habe, anschließend aber doch selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchte?

Eine persönliche Teilnahme und Abstimmung in der Hauptversammlung hat grundsätzlich Priorität. Wenn Sie sich am 19. April 2011 an den Aktionärsschaltern im Versammlungsgebäude persönlich melden, können Sie selbst an der Hauptversammlung teilnehmen.

 

16. Wie gehe ich vor, wenn ich auf der Hauptversammlung sprechen möchte?

Aktionäre, die auf der Hauptversammlung sprechen möchten, wenden sich bitte möglichst frühzeitig an den Wortmeldetisch. Dort füllen sie unter Nennung ihres Namens und Vorlage ihres Stimmkartenblocks ein Wortmeldeformular aus. Der Versammlungsleiter bestimmt anschließend die Reihenfolge der Redner und ruft sie rechtzeitig auf, an das Rednerpult zu treten.

 

17. Wird die Hauptversammlung im Internet übertragen?

Die Eröffnung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter und die Rede des Vorstandsvorsitzenden werden live im Internet übertragen. Sie können die Ausführungen unter www.enbw.com/hauptversammlung verfolgen. Eine Aufzeichnung steht nach der Hauptversammlung auf unseren Internetseiten zur Verfügung.

 

18. Kann auch ein Nicht-Aktionär, der sich für die EnBW interessiert, an der Hauptversammlung teilnehmen?

Ein Nicht-Aktionär kann eine Gästekarte ohne Rede- und Stimmrecht für die EnBW-Hauptversammlung per E-Mail unter hauptversammlung2011@enbw.com oder telefonisch unter 0721 63-13198 jeweils unter Angabe des Namens und der Postanschrift anfordern. Das Kontingent an Gästekarten ist jedoch sehr begrenzt.

 

19. Welche Dividende soll 2011 für das Geschäftsjahr 2010 ausgeschüttet werden?

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, eine Dividende in Höhe von 1,53 € je dividendenberechtigter Stückaktie auszuschütten.

 

20. Wann ist die nächste Dividendenzahlung?

Die nächste Dividendenzahlung erfolgt am 20. April 2011.

 

21. Wie hoch war jeweils die Dividende in den vergangenen Jahren?

  • 2010  1,53 €
  • 2009  2,01 €
  • 2008  1,51 €
  • 2007  1,14 €
  • 2006  0,88 €
  • 2005  0,70 €

 

22. Wo kann ich ggf. eingehende Gegenanträge einsehen?

Unter www.enbw.com/hauptversammlung finden Sie im Bereich "Gegenanträge" alle nach dem Aktiengesetz zugänglich zu machenden Anträge von Aktionären zur Tagesordnung der Hauptversammlung 2011 sowie die Stellungnahme des Vorstands zu diesen Anträgen. Die Anträge werden in der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs bei der Gesellschaft aufgelistet.

 

23. Besteht die Möglichkeit, Informationsmaterial zum Unternehmen anzufordern?

Sie können hier direkt Informationsmaterial anfordern.

 

24. Kann ich eine Bestätigung für die Teilnahme an der Hauptversammlung erhalten?

Die hintere Umschlagseite des Stimmkartenblocks, den die Aktionäre bzw. Bevollmächtigten in der Hauptversammlung im Austausch gegen ihre Eintrittskarte erhalten, ist so gestaltet, dass sie als Teilnahmebestätigung verwendet werden kann. Sie ist ohne Unterschrift gültig.

 

25. Wo finde ich Informationen zu den Rechten als Aktionär?

Unter www.enbw.com/hauptversammlung finden Sie im Bereich "Aktionärsrechte" eine Darstellung der wesentlichen Rechte als Aktionär