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Die verschiedenen Praktikumsarten im Überblick

Technisches / Kaufmännisches Vorpraktikum

Vorpraktika richten sich an Abiturienten, die sich für ein Studium entschieden haben, bei dem laut Studienordnung ein Praktikum für die Immatrikulation verpflichtend ist. Das Vorpraktikum soll grundlegende Kenntnisse von der Arbeitswelt im gewählten Fachgebiet vermitteln. Die Dauer des Vorpraktikums beträgt je nach Studienrichtung rund sechs Wochen.

Im kaufmännischen Vorpraktikum werden die wichtigsten kaufmännischen Arbeitsabläufe der jeweiligen Fachabteilungen vermittelt.

Die technischen Vorpraktika finden in unseren Ausbildungswerkstätten statt. Hier werden grundlegende Arbeitsverfahren (Bohren, Drehen, Hobeln, Fräsen, Schleifen, Stanzen, Pressen, Ziehen, Schmieden, Gießen) sowie weitere industrielle Techniken (Verbindungstechniken, Oberflächenbehandlung, Vergütung, Prüfung von Werkstoffen und Werkstücken, Werkzeug und Vorrichtungsbau) gelehrt. Ein technisches Vorpraktikum behandelt außerdem grundlegende elektrotechnische Arbeitsverfahren sowie das Programmieren.

 

Grundpraktikum

Das Grundpraktikum wird für immatrikulierte Studierende angeboten, die noch kein Vordiplom erworben haben bzw. sich im 1. bis 3. Semester eines Bachelor-Studiums befinden. Ein Praktikum im Grundstudium gibt Studierenden die Möglichkeit, Berufspraxis und Arbeitsalltag eines Unternehmens aus erster Hand zu erleben. Dabei sollen die Praktikanten einen studienfachnahen Bereich genauer kennen lernen. Ein Grundpraktikum dauert je nach Studienordnung zwischen acht Wochen und sechs Monaten.

 

Pflicht- und freiwilliges Praktikum während des Studiums

Zielgruppe sind immatrikulierte Diplomstudierende im Hauptstudium bzw. Bachelor-Studierende ab dem 4. Fachsemester. Das Praktikum sollte zwischen acht Wochen und sechs Monaten dauern. Es soll Studierenden vor ihrem ersten berufsqualifizierenden Abschluss einen Einblick in die Berufswelt der Studienrichtung und in die Betriebsabläufe eines Unternehmens vermitteln.

Ein Pflichtpraktikum wird durch die Studien- und Prüfungsordnung zwingend vorgeschrieben. Es ist somit Teil des Studiums und muss in der Regel vom Prüfungsausschuss anerkannt werden.

Ein freiwilliges Praktikum ist dagegen nicht durch die Studien- und Prüfungsordnung vorgeschrieben; es dient entweder der persönlichen Entwicklung der Studenten oder der beruflichen Weiterqualifikation.

 

Praktikum im Rahmen der juristischen Wahlstation

Wir bieten Rechtsreferendaren die Möglichkeit, die dreimonatige Wahlstation im Rahmen des juristischen Vorbereitungsdienstes in einem unserer Rechtsbereiche zu absolvieren. Voraussetzungen sind das erste juristische Staatsexamen, Interesse an einer aktiven Mitarbeit in den Fachabteilungen sowie juristische Vorkenntnisse in den entsprechenden Rechtsgebieten.