Energie braucht Impulse
Kommunen und Stadtwerke

Solar Service: Photovoltaik für Kommunen

Unser Leistungsspektrum

Haus mit Solarzellendach
  • Fachkundige Unterstützung bei der Objektauswahl
  • Beratung und Standortaufnahme
  • Planung und Wirtschaftlichkeitsberechnung
  • Installation der Anlage inkl. Netzanbindung
  • Unterstützung bei den Anmeldeformalitäten
  • Förderberatung und Projektdokumentation
  • Unterstützung bei der Abwicklung der Einspeisung
  • Technische Betriebsführung
  • Fernüberwachung
  • Versicherungsleistungen
  • Beteiligung der Bürger durch das Konzept Solar BürgerAktiv

Ihre Vorteile

  • Reduzierung der CO2-Emission und damit aktiver Beitrag zum Umweltschutz
  • Hochwertige Komponenten sichern maximale Energieerträge
  • Unterstützung bei der Abwicklung hinsichtlich Einspeisung nach EEG
  • Weit reichende Garantieleistungen
  • Wirtschaftliche Nutzung ressourcenunabhängiger regenerativer Energie
  • Das EEG garantiert für 20 Jahre die Abnahme des erzeugten Stroms
  • Einbindung des regionalen Fachhandwerks
  • Imagegewinn durch umweltbewusstes Handeln - auch über die Ortsgrenzen hinweg

Unsere Referenzen

  • Gemeinde Rheinhausen: 86 kWp
  • Gemeinde Sasbach am Rhein: 82 kWp
  • Stadt Rosenfeld: 31 kWp
  • Gemeinde Durmersheim: 30 kWp
  • Gemeinde Rutesheim: 30 kWp
  • Gemeinde Hildrizhausen: 29 kWp
  • Gemeinde Dielheim: 13 kWp
  • Stadtwerke Schramberg: 11 kWp
  • Abgeordnetenhaus Berlin: 10 kWp
  • Gemeinde Ochsenhausen: 1 kWp

Förderungsmöglichkeiten

Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) können über verschiedene Möglichkeiten gefördert werden. Die beiden wichtigsten sind das Erneuerbare-Energien-Gesetz und die zinsgünstigen Darlehen über verschiedene Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW):

  • Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG): Über das EEG wird die Einspeisevergütung in das öffentliche Netz geregelt. Die Vergütung richtet sich nach dem Jahr der Inbetriebnahme der Anlage und wird gesetzlich für 20 Jahre festgeschrieben. Diese wird aber wiederum auf 20 Jahre gesetzlich festgeschrieben. Förderberechtigt ist jeder Anlagenbetreiber für den Teil des Stroms, der ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird.
  • Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): Die KfW unterhält verschiedene Förderprogramme, die zur langfristigen Finanzierung von PV-Anlagen dienen. Alle Programme beinhalten einen langfristigen zinsgünstigen Kredit mit tilgungsfreien Anlaufjahren. Sie unterscheiden sich vor allem in den Förderberechtigungen und der Förderhöhe. Für ein Bürgerbeteilungsmodell auf einem kommunalen Dach kann derzeit auf die Konditionen des KfW-Umweltprogramms zugegriffen werden. Weitere Informationen über Laufzeit, tilgungsfreie Jahre und Konditionen der KfW-Fördermöglichkeiten erhalten Sie im Internet unter www.kfw-foerderbank.de oder telefonisch im KfW-Infocenter unter 01801 335577 (Mo. bis Fr. von 7:30 bis 18:30 Uhr).

Photovoltaikanlagen online

Messwerte

Aktuelle Messdaten und technische Details zu den von der EnBW betriebenen Photovoltaikanlagen in Baden-Württemberg finden Sie hier.

Kontakt

Telefon: 0711-289-46000
E-Mail: Vertrieb-RegionalAG@enbw.com
oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Die EnBW Regional AG in Baden-Württemberg

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