EnBW Ersatzversorgung – die Übergangslösung
Verfügbarkeit und Preise
Prüfen Sie in wenigen Schritten, ob dieser Tarif in Ihrer Region verfügbar ist.
Am 13. Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten, das neben der sicheren und effizienten Versorgung der Allgemeinheit mit Strom und Gas auch den unverfälschten Wettbewerb sicherstellt. Zusätzlich werden mit dem neuen EnWG Vorgaben des Europäischen Gemeinschaftsrechts umgesetzt. Darüber hinaus ist im EnWG auch die "Ersatzversorgung mit Energie" geregelt.
So profitieren Sie von der Ersatzversorgung durch Ihre EnBW:
- Auch, wenn Sie noch keinen Liefervertrag für Ihren Gasbezug abgeschlossen haben, versorgen wir Sie im Netzgebiet der EnBW Gasnetz GmbH für maximal drei Monate sicher mit Gas.
- Wenn Sie als Gewerbekunde noch keinen Gaslieferungsvertrag abgeschlossen haben und weniger als 10.000 kWh pro Jahr verbrauchen, fallen Sie automatisch in den Anwendungsbereich der Ersatzversorgung.
- Nach Ablauf der drei Monate beliefern wir Sie automatisch zu den Konditionen des Gastarifs EnBW ErdgasPlus.
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