Energie braucht Impulse
Netznutzer und Netzkunden

Messwesen

Liberalisierung des Messwesens

Mit Beschluss der BNetzA BK7-09-001 vom 9.9.2010 ist ab dem 15.10.2010, soweit das Rechtsverhältnis zwischen einem Netzbetreiber und einem Messstellenbetreiber / Messdienstleister durch einen Messstellenrahmenvertrag / Messrahmenvertrag gemäß § 3 Absatz 3 Satz 1 MessZV ausgestaltet wird, der durch die BNetzA veröffentlichte Standardrahmenvertrag zu verwenden. Diese Standardrahmenverträge stellen wir Ihnen auf dieser Seite als Download zur Verfügung.

 

Ebenso finden Sie hier unsere "technischen Mindestanforderungen an Messeinrichtungen Gas" als Anlage 2 zu den jeweiligen Standardrahmenverträgen sowie weitere Anlagen für den liberalisierten Messstellenzugang.

Messstellenbetreiberrahmenvertrag

Messstellenrahmenvertrag
Messrahmenvertrag
Anlage 1 Liste der Messstellen (entfallen seit Inkrafttreten der WiM)
Anlage 2 Technische Mindestanforderungen (TMA)
Anlage 3 Freigabe von Messeinrichtungen (entfallen seit Inkrafttreten der WiM)
Anlage 4 Einzelheiten zum Datenaustausch (entfallen seit Inkrafttreten der WiM)
Anlage 5 Adressen und Ansprechpartner

Marktkommunikation

Die gültigen Datenformate für die Kommunikation zwischen den Marktpartnern im Messwesen können auf der Seite der Edi-energy.de heruntergeladen werden.

Smart Meter

Die EnBW Gasnetz GmbH ist nach § 21b Absatz 3a und 3b des EnWG verpflichtet, Messeinrichtungen ("SMART METER") einzubauen, die es dem Endkunden ermöglichen, seinen Energieverbrauch und seine tatsächliche Nutzungszeit zu ermitteln.

 

Dieser Verpflichtung kommen wir dadurch nach, dass wir auf Wunsch des Netzanschlussnutzers Zusatzgeräte einbauen, die die Verbrauchsdaten am Gaszähler erfassen und zu uns übertragen. Anschließend werden diese Daten aufbereitet und auf einem Internet-Portal zur Verfügung gestellt.

Der Netznutzer erhält einen Zugang (Persönliche Kennung und persönliches Passwort) zu diesem Internet-Portal und kann dort seinen Gasverbrauch verfolgen.

Diese Kosten für die Zusatzgeräte und die Nutzung des Internet-Portals werden regelmäßig auf unserem Preisblatt für die Netznutzung veröffentlicht. Vor Installation des "SMART METERS" ist aus datenschutzrechtlichen Gründen eine schriftliche Einwilligung durch den Netznutzer notwendig.

 

Bitte beachten Sie: Die Daten des "SMART METERS" dürfen nicht zur Abrechnung der Energiemenge genutzt werden. Zur Abrechnung der Energiemenge wird immer nur der am Gaszähler direkt abgelesene Zählerstand verwendet.

 

Für Fragen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer: 0800-3629428 zur Verfügung.

 

Den genauen Wortlaut des EnWG § 21 finden Sie hier. (Quelle: Veröffentlichung im Internet des Bundesjustizministeriums)

Ihr Ansprechpartner

EnBW Gasnetz GmbH
Talstraße 117

70188 Stuttgart

Fax: 0711-289-46883
oder per E-Mail an Gastransport. EnBW.Gasnetz@enbw.com

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