Anschlussbedingungen
Technische Mindestanforderungen für den Netzanschluss
Die EnBW Gasnetz GmbH ist als Betreiber von Gasverteilnetzen nach § 19 Abs. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verpflichtet, unter Berücksichtigung der nach § 17 festgelegten Bedingungen für den Netzanschluss von LNG-Anlagen
, dezentralen Erzeugungsanlagen
und Speicheranlagen
, von anderen Fernleitungs- oder Gasverteilernetzen und von Direktleitungen
an das Verteilnetz der EnBW technische Mindestanforderungen an deren Auslegung und deren Betrieb festzulegen und zu veröffentlichen.
Diese Regelungen stellen wir Ihnen als Download zur Verfügung.
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