Sperren und Entsperren
Nach § 24 der Niederdruckanschlussverordnung
ist der Netzbetreiber berechtigt, auf Anweisung des Lieferanten des Anschlussnutzers die Anschlussnutzung zu unterbrechen, soweit der Lieferant dem Anschlussnutzer gegenüber hierzu vertraglich berechtigt ist und der Lieferant das Vorliegen der Voraussetzungen für die Unterbrechung der Anschlussnutzung gegenüber dem Netzbetreiber glaubhaft versichert und den Netzbetreiber
von sämtlichen Schadensersatzansprüchen freistellt, die sich aus einer unberechtigten Unterbrechung ergeben können; dabei ist auch glaubhaft zu versichern, dass dem Anschlussnutzer keine Einwendungen oder Einreden zustehen, die die Voraussetzungen der Unterbrechung der Anschlussnutzung entfallen lassen.
Mit Hilfe des hier zum herunterladen bereitgestellten Formulars können Sie uns als Lieferant den Auftrag zur Sperrung und Entsperrung einer Anlage schriftlich erteilen. Senden Sie bitte das ausgefüllte Formular an die angegebene E-Mail-Adresse oder an die angegebene Fax-Nummer.
| Sperr- und Entsperrauftrag |
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