Energie braucht Impulse
Netznutzer und Netzkunden

Sperren und Entsperren

Nach § 24 der Niederdruckanschlussverordnung ist der Netzbetreiber berechtigt, auf Anweisung des Lieferanten des Anschlussnutzers die Anschlussnutzung zu unterbrechen, soweit der Lieferant dem Anschlussnutzer gegenüber hierzu vertraglich berechtigt ist und der Lieferant das Vorliegen der Voraussetzungen für die Unterbrechung der Anschlussnutzung gegenüber dem Netzbetreiber glaubhaft versichert und den Netzbetreiber von sämtlichen Schadensersatzansprüchen freistellt, die sich aus einer unberechtigten Unterbrechung ergeben können; dabei ist auch glaubhaft zu versichern, dass dem Anschlussnutzer keine Einwendungen oder Einreden zustehen, die die Voraussetzungen der Unterbrechung der Anschlussnutzung entfallen lassen.

 

Mit Hilfe des hier zum herunterladen bereitgestellten Formulars können Sie uns als Lieferant den Auftrag zur Sperrung und Entsperrung einer Anlage schriftlich erteilen. Senden Sie bitte das ausgefüllte Formular an die angegebene E-Mail-Adresse oder an die angegebene Fax-Nummer.

 

Sperr- und Entsperrauftrag

Ihr Ansprechpartner

EnBW Gasnetz GmbH
Talstraße 117

70188 Stuttgart

Fax: 0711-289-46883
oder per E-Mail an Gastransport. EnBW.Gasnetz@enbw.com

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