Netznutzung
Die EnBW Transportnetze AG (TNG) hat auf Basis der gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 ARegV (Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze vom 29. Oktober 2007 – Anreizregulierungsverordnung) angepassten Erlösobergrenze für das Jahr 2010 die Netznutzungspreise neu berechnet und veröffentlicht diese hiermit gemäß § 17 Abs. 2 und 3 ARegV sowie § 27 StromNEV. Die Erlösobergrenze für das Jahr 2010 ist gemäß § 17 Absatz 1 ARegV die Grundlage für die Bestimmung der Netzentgelte sowie der Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung.
Die mit dieser Veröffentlichung bekannt gegebenen neuen Preise und Regelungen für die Nutzung des Übertragungsnetzes der TNG gelten ab dem 1. Januar 2010. Die seit dem 1. April 2009 gültige Preise verlieren mit Ablauf des 31. Dezember 2009 ihre Gültigkeit.
Ergänzend zum EnWG und den auf der Grundlage des EnWG erlassenen Rechtsverordnungen werden durch die TNG im Zusammenhang mit der Erhebung des Netzentgeltes auch das Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung vom 19. März 2002, zuletzt geändert am 21. August 2009 (Kraft- Wärme-Kopplungsgesetz – KWK-G 2008) und das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien vom 25. Oktober 2009 (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG) umgesetzt.
Die TNG gibt die aus den KWK-Förderzuschlägen resultierenden Belastungen seit dem 1. April 2002 an diejenigen Letztverbraucher weiter, die unmittelbar an ihr Übertragungsnetz angeschlossen sind. Der Belastungsausgleich zwischen der TNG und den nachgelagerten Netzbetreibern nach KWK-G 2008 wird gesondert geregelt und ist nicht Gegenstand dieser Veröffentlichung.
Eine Anpassung der vorliegenden Preise und Regelungen, insbesondere auf Grund von Rechtsänderungen, regulatorischen Vorgaben oder Marktentwicklungen, sowie auf der Grundlage der ARegV behalten wir uns, soweit erforderlich nach Vorliegen einer entsprechenden Entscheidung der Bundesnetzagentur vor.
Alle in den nachfolgenden Preisblättern enthaltenen Preisangaben verstehen sich ohne Steuern und Abgaben. Steuern, Abgaben und sonstige der TNG durch Rechtsvorschriften auferlegten Zahlungen, welche die Netznutzung unmittelbar oder mittelbar belasten, werden von der TNG dem Netznutzer in der jeweils gültigen Höhe in Rechnung gestellt und auf der Netzentgeltrechnung gesondert ausgewiesen.
Für Detailregelungen verweisen wir auf das EnWG sowie auf die ergänzenden Bestim-mungen der ARegV, der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsver-sorgungsnetzen vom 25. Juli 2005, geändert am 21. August 2009 (Stromnetzentgeltver-ordnung – StromNEV) und der Verordnung über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungs-netzen vom 25. Juli 2005, geändert am 17. August 2008 (Stromnetzzugangsverordnung - StromNZV).