Energie braucht Impulse
Netznutzer und Netzkunden

Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung

Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV) wurde am 7. November 2006 im Bundesgesetzblatt Teil 1, Nr. 50, Seite 2477 veröffentlicht und trat zum 8. November 2006 in Kraft. Die NAV löst damit die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV) vom 29. Juni 1979 ab.

 

Die NAV regelt die  Allgemeinen Bedingungen sowohl für Netzanschlussverträge in der Niederspannung, die mit der EnBW Regional AG ab dem 8. November 2006 neu abgeschlossen werden, als auch für alle Anschlussnutzungsverhältnisse in der Niederspannung.

 

Ebenso gilt die NAV ab dem 8. November 2006 für alle Netzanschlussverträge in der Niederspannung, die nach dem 12. Juli 2005 abgeschlossen wurden. Für die in der Niederspannung bis zum 12. Juli 2005 abgeschlossenen Netzanschlussverträge gilt die NAV anstelle der AVBEltV als Allgemeine Bedingungen mit Wirkung zum 31.12.2006.

Technische Mindestanforderungen für den Netzanschluss

Die EnBW Regional AG als Betreiber von Elektrizitätsverteilnetzen sind nach § 19 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verpflichtet, unter Berücksichtigung der nach § 17 EnWG festgelegten Bedingungen, für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen, Elektrizitätsverteilnetzen, Anlagen direkt angeschlossener Kunden, Verbindungsleitungen und Direktleitungen an die Netze der EnBW technische Mindestanforderungen an deren Auslegung und deren Betrieb festzulegen und zu veröffentlichen. Diese Regelungen stellen wir Ihnen als Download zur Verfügung.

Netzanschluss von Anlagen zur Erzeugung elektrischer Energie (>100MW)

Sie interessieren sich für den Anschluss eines Kraftwerkes an unser Verteilnetz? Das Verfahren zum Anschluss von Kraftwerken mit einer Nennleistung ab 100 MW wird von der EnBW Regional AG gemäß der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung vom 26.06.2007 (KraftNAV) durchgeführt.

 

Nachfolgend sind hierzu die mindestens erforderlichen Angaben für die Prüfung Ihres Netzanschlussbegehrens sowie der Muster-Netzanschlussvertrag aufgeführt. Einen Überblick über das 110-kV Netz der EnBW Regional AG vermittelt der Netzschemaplan.