EEG Jahresabrechnung 2010 Verteilnetzbetreiber
Gemäß § 52 Abs. 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien (EEG) vom 25. Oktober 2008 sind Verteilnetzbetreiber verpflichtet, die für die Ermittlung der auszugleichenden Energiemengen und Vergütungszahlungen erforderlichen Daten nach den Vorgaben des § 47 EEG zu veröffentlichen.
Die Veröffentlichungen entsprechen dem Inhalt der an die Bundesnetzagentur und den Übertragungsnetzbetreiber übermittelten Daten für das Kalenderjahr 2010. Sie erfolgt kategorien- und anlagenscharf.
Die gesetzeskonforme Vergütung der von der EnBW Regional AG abgenommenen EEG-Einspeisungsmengen gemäß § 16 EEG sowie die Ermittlung der vermiedenen Netznutzungsentgelte gemäß § 35 Abs. 2 EEG wurden von einer allgemein anerkannten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bescheinigt.
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