EEG Jahresabrechnung 2006 Verteilnetzbetreiber
Gemäß § 15 Abs. 2 des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) vom 21. Juli 2004 in der Fassung vom 07. November 2006 sind Netzbetreiber verpflichtet, die für die Ermittlung der auszugleichenden Energiemengen und Vergütungszahlungen erforderlichen Daten nach den Vorgaben des § 14a EEG zu veröffentlichen.
Die Daten sind in Form und Inhalt mit der von der Bundesnetzagentur und den Übertragungsnetzbetreibern für das Kalenderjahr 2006 geforderten Darstellungsform identisch. Die Veröffentlichung anlagenbezogener Daten erfolgt voraussichtlich ab dem Jahr 2008.
Die EnBW Regional AG nimmt keine EEG-Energiemengen von nachgelagerten Netzbetreibern auf. Aus diesem Grund entfallen die Angaben nach § 14a Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 und 4 EEG.
Die gesetzeskonforme Aufnahme und Vergütung der EEG-Einspeisungsmengen innerhalb des Verteilnetzes der EnBW Regional AG gemäß § 4 Abs. 1 sowie Abs. 5 und § 5 Abs. 1 EEG sowie die Ermittlung der vermiedenen Netznutzungsentgelte gemäß § 5 Abs. 2 EEG wurden von einer allgemein anerkannten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und bescheinigt.
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