Energie braucht Impulse
Netznutzer und Netzkunden

Grundversorger/ Ersatzbelieferung

Grundversorger nach § 36 Abs. 2 Satz 1 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

 

Grundversorgte Kunden sind alle Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 EnWG, gemäß Definition der Landesregulierungsbehörde.

 

Hier finden Sie eine detailierte Aufstellung der Konzessionsgebiete im Netzgebiet der EnBW Regional AG mit Angaben zum jeweiligen Grundversorger. Die Grundversorgungspflicht für die Stromversorgung in diesen Gebieten endet am 31.12.2012.

 

Die nächste Feststellung des Grundversorgers im Netzgebiet der EnBW Regional AG erfolgt zum 01.07.2012.

 

Die Ersatzbelieferung in der Hoch- und Mittelspannung erfolgt durch den jeweiligen Grundversorger nach billigem Ermessen gemäß §§ 315 ff. BGB.

Grundversorger

Hier finden Sie die Angaben zum Grundversorger nach § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG.

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