Messstellenbetrieb und Messung
Die mit § 21b des EnWG umgesetzte Liberalisierung der Zählung erfordert ein durchgängiges Anforderungsprofil an den Betrieb der Zählung durch den Messstellenbetreiber. Wir informieren Sie hier über Technische Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität im Verteilnetz der EnBW Regional AG.
Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen und Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität im Verteilnetz Strom der EnBW Regional AG
In den Mindestanforderungen definiert die EnBW Regional AG den EnBW-Standard für Zählung in den Stromnetzen. Die Mindestanforderungen sind nach Spannungsebene, Leistung und Jahresarbeitsmenge gegliedert.
Messstellenrahmenvertrag und Messrahmenvertrag der EnBW Regional AG
Die Abwicklung des Messstellenbetriebs bzw. der Messung erfolgt auf der Grundlage der Messzugangsverordnung (MessZV) und gemäß den von der Bundesnetzagentur festgelegten Geschäftsprozesse über Wechselprozesse im Messwesen (WiM), sobald die Festlegung der Bundesnetzagentur in Kraft tritt. Bis zum Wirksamwerden der vorgenannten Festlegung durch die Bundesnetzagentur am 1. Oktober 2011 sind auf der Grundlage von § 12 Abs. 1 MessZV die Abwicklungsregeln der EnBW Regional AG anzuwenden, die wir Ihnen auf Anfrage gerne zur Verfügung stellen.
Der Messstellenrahmenvertrag regelt gemäß den Vorgaben der Bundesnetzagentur, die Zuständigkeiten zwischen Netzbetreiber und dem Messstellenbetreiber für Einbau, Betrieb und Wartung von Messstellen im Stromnetz der EnBW Regional AG.
Den Messstellenrahmenvertrag finden Sie hier.
Der Messrahmenvertrag regelt gemäß den Vorgaben der Bundesnetzagentur, die Rechte und Pflichten in Zusammenhang mit der Messung in Messstellen, die an das Verteilungsnetz der EnBW Regional AG angeschlossen sind und für die der Messdienstleister Messdienstleistungen erbringt.
Den Messrahmenvertrag der EnBW Regional AG finden Sie hier.
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