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Allgemeine Versorgungsbedingungen

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Die Allgemeine Versorgungsbedingungen der Energieversorgung unterliegt strengen rechtlichen Rahmenbedingungen. Wir möchten Ihnen hier die Gelegenheit bieten, Einblick zu nehmen. Daher finden Sie hier einige dieser Rechtsgrundlagen zum Herunterladen.

 

Die „Verordnungen über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV) wurde vom Gesetzgeber mit Wirkung zum 08.11.2006 erlassen. Die genannten Verordnungen regeln die allgemeinen Bedingungen zu denen Netzbetreiber nach § 18 Abs. 1 des EnWG jedermann in der Spannungsebene Niederspannung an ihre Netze anzuschließen und den Anschluss zur Entnahme von Elektrizität zur Verfügung zu stellen haben.

 

Da die NAV nur grundsätzlichen Charakter besitzt, muss jeder Netzbetreiber die Verordnungen über Allgemeinen Bedingungen näher erläutern. Die EnBW tut dies in den Ergänzenden Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) / Kostentragungsregelung.

 

Die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV)" wurden vom Gesetzgeber erlassen. Die dort genannten Bedingungen regeln das grundsätzliche Verhältnis von Stromkunde zu Energieversorgungsunternehmen.

 

Da die GVV nur grundsätzlichen Charakter besitzt, muss jeder Energieversorger diese Regelungen verfeinern. Die EnBW tut dies in den "Ergänzenden Bedingungen" und in der "Anlage zu den Ergänzenden Bedingungen".

Allgemeine Vertragsbedingungen

 

Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) gültig ab 17.10.2008

Datenmenge: 130 KB

Besondere Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Schaustellern und Märkten auf dem Canstatter Wasen

Datenmenge: 49 KB