Verträge der EnBW Regional AG
Die hier veröffentlichten Verträge bilden basierend auf dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) und der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) sowie der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), die rechtliche Grundlage für den Anschluss an, den Zugang zu und die Nutzung der Netze der EnBW Regional AG.
Netzanschlussvertrag
Der Netzanschlussvertrag wird zwischen einem Anschlussnehmer und der EnBW Regi-onal AG abgeschlossen. Er regelt die Herstellung und Bereithaltung des elektrischen Netzanschlusses für eine Kundenanlage mit den entsprechenden Kostenregelungen.
Bei Niederspannungsanschlüssen gelten ergänzend zum Netzanschlussvertrag die Re-gelungen der NAV sowie die Ergänzenden Bedingungen der EnBW Regional AG zur NAV. Bei Netzanschlüssen in Mittelspannung gelten ergänzend zum Netzanschlussvertrag die Allgemeinen Bedingungen zum Netzanschluss-, Netznutzungs- und Anschlussnutzungsvertrag.
Netznutzungsvertrag
Der Netznutzungsvertrag wird zwischen einem Netznutzer, der einen separaten Stromlieferungsvertrag vereinbart hat und somit gleichzeitig Anschlussnutzer ist, und der EnBW Regional AG abgeschlossen.
Der Netznutzungsvertrag für Netznutzer in der Niederspannung steht Ihnen hier zur Verfügung.
Ergänzend zum Netznutzungsvertrag in der Niederspannung gelten die Allgemeinen Bedingungen zum Netzanschluss- und Netznutzungsvertrag in der Niederspannung.
Anschlussnutzungsvertrag
Der Anschlussnutzungsvertrag wird bei einem Netzanschluss ab Mittelspannung zwischen einem Anschlussnutzer, der einen "All-inclusive-Stromliefervertrag" (Stromlieferung und Netznutzung) vereinbart hat, und der EnBW Regional AG abgeschlossen. Er regelt die Rechte und Pflichten, die sich aus der Belieferung über diesen Anschluss und dessen Nutzung zur Entnahme von Elektrizität ergeben.
Die Netznutzung ist hierbei zwischen dem Lieferanten und der EnBW Regional AG in einem Lieferantenrahmenvertrag geregelt.
Die Regelungen zum Anschlussnutzungsvertrag haben wir hier für Sie veröffentlicht.
Lieferantenrahmenvertrag
Der Lieferantenrahmenvertrag gemäß § 25 StromNZV wird zwischen dem Stromlieferanten und der EnBW Regional AG abgeschlossen. Er regelt die Kundenzuordnung, die Abwicklung des Netzzugangs, die Anmeldung von Speicherheizungs- oder Wärmepumpenanlage zur Netznutzung und die Netznutzung bei „All-inclusive-Stromlieferverträgen“ sowie die Inanspruchnahme damit zusammenhängender weiterer Dienstleistungen der EnBW Regional AG.
Den Lieferantenrahmenvertrag inklusive Anlagen können Sie hier downloaden.
Die Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität (BK6-06-009) ist Inhalt des Lieferantenrahmenvertrags.
Zuordnungsvereinbarung
Nach Ziffer 4.3. der Anlage 1 zur Festlegung BK6-07-002 (MaBiS) ist das Verhältnis zwischen einem VNB und einem BKV bezüglich des Datenaustauschs und insbesondere hinsichtlich des Ausgleichs für fehlerhafte und in die Bilanzkreisabrechnung eingegangene Daten mittels einer Zuordnungsvereinbarung auszugestalten.
Die Zuordnungsvereinbarung inklusive Anlagen können Sie hier downloaden.
Sofern ein Lieferant in mindestens einem der zum Netz der EnBW Regional AG gehörenden Konzessionsgebiete die Funktion des Grundversorgers gemäß § 36 EnWG wahrnimmt, legt die EnBW Regional AG auf Anfrage ein ausformuliertes Angebot zur Abwicklung des GPKE-Prozesses „Beginn der Ersatzversorgung“ vor.
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