Kunden mit Speicherheizungs- bzw. Wärmepumpenanlagen
Seit dem 1. Juli 2003 können Kunden mit elektrischen Speicherheizungsanlagen im Netz der EnBW Regional AG nach dem Verfahren der temperaturabhängigen Lastprognose beliefert werden. Dieses Lastprognoseverfahren wurde vom Verband der Netzbetreiber VDN e.V. (heute BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.) und der Universität Cottbus erarbeitet. Es ist im VDN-Praxisleitfaden „Lastprofile für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen“ beschrieben.
Wärmepumpenanlagen werden ebenfalls nach dem vorgenannten Verfahren beliefert. Die Regelungen des Lieferantenrahmenvertrages sind maßgebend.
Informationen und Festlegungen
Gemäß dem VDN-Praxisleitfaden für Netzbetreiber stellt die EnBW Regional AG für ihr Netz folgende Informationen und Festlegungen bereit:
- Die EnBW Regional AG verwendet für alle Speicherheizungs- bzw. Wärmepumpenanlagen in ihrem Netzgebiet jeweils ein gemeinsames, temperaturabhängiges Lastprofil mit einer Kurvenschar in 1°C-Schritten.
- Maßgebliche Temperaturmessstelle für die Tagesmitteltemperatur ist die Messstelle des Deutschen Wetterdienstes (DWD) in Stuttgart-Echterdingen (Flughafen Stuttgart, Messstellennummer 10738).
- Die Istwerte der Tagesmitteltemperaturen Stuttgart-Echterdingen finden Sie in der Service-Spalte (Im rechten Teil dieser Seite). Die Tagesmitteltemperaturen des laufenden Jahres werden monatsweise aktualisiert.
Anmeldung und Lastprognose
Bei der Anmeldung von Speicherheizungs- oder Wärmepumpenanlagen zur Netznutzung bitten wir Sie, nachstehende Punkte zu beachten:
- Die Bezugstemperatur für Speicherheizungs- und Wärmepumpenprofile ist +17°C.
- Zum Ausrollen der Speicherheizungs- und Wärmepumpenprofile wird die Tagesmitteltemperatur verwendet.
- Für Speicherheizungs- und Wärmepumpenanlagen, die mittels Lastprofilverfahren beliefert werden sollen, ist bei der Anmeldung das Feld „Zählverfahren“ mit E14/E24 (tagesparameterabhängige Anlagen) gekennzeichnet. Für den spezifischen Stromverbrauch (a-1) und den Periodenstromverbrauch der Speicherheizungs- oder Wärmepumpenanlage (A-1) sind die von der EnBW Regional AG vorgegebenen Werte maßgebend.
- Bei Anlagen mit getrennter Messung für Allgemein- und Speicherheizungs- bzw. Wärmepumpenverbrauch (zwei Zähler) muss jede Entnahmestelle durch den Lieferanten getrennt angemeldet werden. Es sind somit verschiedene Liefe-ranten für Allgemeinverbrauch und für Speicherheizungs- bzw. Wärmepumpen-verbrauch möglich.
- Bei Einzähleranlagen mit gemeinsamer Messung des Allgemeinbedarfs und Heizungs- oder Wärmepumpenstromverbrauchs über einen Eintarifzähler ist keine Aufteilung auf die Bedarfsarten möglich. Für den Gesamtverbrauch gilt der Preis für Kunden ohne Lastgangzählung. Auf Antrag des Lieferanten oder Kunden wird ein Zweitarifzähler eingebaut (kostenpflichtige Änderung). Hierzu ist in der Regel eine Änderung des Zählerplatzes erforderlich, der vom Kunden auf seine Kosten zu beauftragen ist.
Bei der Anmeldung von Speicherheizungsanlagen zur Netznutzung gilt zusätzlich folgendes:
- Für Speicherheizungsanlagen mit Jahresarbeitszählung und einem Jahres-verbrauch von mehr als 100.000 kWh/a wird ebenfalls das Lastprofilverfahren angewendet.
- Die Begrenzungskonstante ist bei Speicherheizungsanlagen auf Null gesetzt.
- Bei Kundenanlagen mit Speicherheizungen ohne separaten Zähler für den Heiz-stromverbrauch (gemeinsame Erfassung des Allgemein- und Heizungsverbrauchs über einen Zweitarifzähler), wird der Verbrauch während der Schwachlastzeit als Speicherheizungsverbrauch und außerhalb der Schwachlastzeit als Allgemeinverbrauch angesetzt. Den beiden Verbrauchsarten werden getrennte Lastprofile und Prognosewerte zugeordnet. Diese Anlagen sind durch den Lieferanten als eine Entnahmestelle anzumelden und können nur von einem Lieferanten beliefert werden (ein Zählpunkt).
Bei der Anmeldung von Wärmepumpenanlagen zur Netznutzung gilt zusätzlich folgendes:
- Die Begrenzungskonstante ist bei Wärmepumpenanlagen auf Eins gesetzt.
- Für Wärmepumpenanlagen mit einem Jahresverbrauch von mehr als 100.000 kWh/a ist eine Lastgangmessung erforderlich. Das Netzentgelt errechnet sich dann aus Jahresleistungs- und Arbeitspreis gemäß Preisblatt 1, die Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung sind im Preisblat 5 dargestellt. Zu den Preisblättern der EnBW Regional AG gelangen Sie über die Servicespalte (im Rechten Teil dieser Seite)
- Bei Kundenanlagen ohne separaten Zähler für den Wärmepumpenstromverbrauch (gemeinsame Erfassung des Allgemein- und Wärmepumpenstromverbrauchs über einen Zähler), ist keine Aufteilung auf Allgemein- und Wärmepumpenverbrauch möglich. Für den Gesamtverbrauch gilt der Preis für Kunden ohne Lastgangzählung. Auf Antrag des Lieferanten oder Kunden wird ein Zweitarifzähler eingebaut (kostenpflichtige Änderung). Hierzu ist in der Regel eine Änderung des Zählerplatzes erforderlich, der vom Kunden auf seine Kosten zu beauftragen ist.
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