Unser Service für Sie: Gasanmeldung zum Download
Fertigmeldung nach bestandener Druckprüfung
Nach den technischen Regel für Gasinstallationen „TRGI“ (DVGW Arbeitsblatt G 600) müssen Arbeiten an Gasinstallationen beim Gasnetzbetreiber angemeldet werden. Zudem verlangt das Schornsteinfegerhandwerk seit 1996 technische Angaben über die Feuerungsanlagen.
Zur Vereinfachung des Anmeldeverfahrens wurden die beiden Formulare, in Absprache mit dem Schornsteinfegerhandwerk, zusammengefasst und stehen hier zur Verfügung.
Ausfüllhilfe zum Formular:
Die seitens des Netzbetreibers benötigten Mindestangaben umfassend Punkt 1.-3. und Punkt 6. der TAF sowie die vollständig ausgefüllte "Fertigmeldung Gasanlage".
Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular spätestens 10 Tage vor dem Einbau oder dem Austausch von Gasfeuerstätten (Gasanlagen mit Abgasanlage) mit Datum, Unterschrift und Firmenstempel (Planverfasser / Fachplaner / Fachunternehmer) an den zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister.
2. Exemplar: Ein zweites Exemplar senden Sie bitte nach Fertigstellung der Gasanlage (Gasgeräte mit und ohne Abgasanlage) mit Datum, Unterschrift und Firmenstempel an Ihr zuständiges Regionalzentrum der EnBW
3. Exemplar: Ein weiteres Exemplar ist für den Bauherrn bzw Ihren Auftraggeber bestimmt.
4. Exemplar: Das letzte Exemplar ist für Ihre Unterlagen bestimmt.
Wann muss eine Gasinstallation angemeldet werden?
Alle Informationen hierzu finden Sie hier: Technische Hinweise

Kontakt
Drucken
Unsere Regional- und Bezirkszentren