Energie braucht Impulse
Presse

24. Januar 2002



Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG

EnBW: Kein Börsengang im 1. Halbjahr 2002

Der Aufsichtsrat der EnBW Energie Baden-Württemberg AG hat am Donnerstag, 24. Januar 2002, auf entsprechende Empfehlung des EnBW Vorstands beschlossen, dass im ersten Halbjahr 2002 kein Börsengang der Gesellschaft stattfinden wird. Die EnBW wird im Rahmen ihrer Gesamtfinanzstrategie eine verbesserte Ausgangslage am Eigenkapitalmarkt abwarten. Gemäß den Anleihebedingungen wird die im Mai 2001 begebene Schuldverschreibung mit aufschiebend bedingtem Wandlungsrecht in Aktien der EnBW AG zum 31. August 2002 zurückgezahlt

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