14. März 2002
Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Philippsburg
KKP 2: Schrauben an Kältemaschinen entsprachen nicht der vorgeschriebenen Festigkeitsklasse
Normalmeldung der niedrigsten Kategorie N und INES-Stufe 0
Philippsburg. Bei der Überprüfung der Kältemaschinen in Block 2 des Kernkraftwerkes Philippsburg (KKP) wurde festgestellt, dass bei deren Umbau die neu eingesetzten Verschraubungen nicht der vorgeschriebenen Festigkeitsklasse entsprachen. Eine Überprüfung der verwendeten Schraubverbindungen ergab, dass die Funktion der Kältemaschinen auch mit den vorgefundenen Schrauben ge-währleistet war.
Da der Vorfall Mängel im Qualitätssicherungssystem zeigt, ist er meldepflichtig. Die schriftliche Mel-dung an die Aufsichtsbehörde erfolgte am Mittwoch, den 13. März 2002. Die EnBW stuft das Ereignis in die unterste Kategorie N (Normalmeldung) und INES-Stufe 0 ein. Das bedeutet, dass das Ereignis von geringer sicherheitstechnischer Bedeutung ist. Der Austausch der Schrauben erfolgt kurzfristig.
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