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Presse

31. Juli 2006

EnBW: Minderung der Netznutzungsentgelte durch die Bundesnetzagentur nicht nachvollziehbar

Karlsruhe. Die EnBW Transportnetze AG (TNG) hat heute den Bescheid der Bundesnetz­agentur über die genehmigte Höhe ihres Netznutzungsentgelts erhalten. Nach diesem Bescheid werden die Entgelte für die Nutzung des 380/220-kV-Transportnetzes um circa 8 Prozent niedriger angesetzt als von der TNG  für 2006 beantragt. Der Preisbescheid hat eine Laufzeit bis Ende 2007. Das Unternehmen hält die von der Bundesnetzagentur beschlossene Kürzung der Netz­nutzungsentgelte für das EnBW-Höchst­spannungsnetz für in der Sache unbegründet und rechtlich fragwürdig. „Die Kürzung basiert auf sachlich und betriebswirtschaftlich nicht nachvollziehbaren Annahmen und Ausle­gungen“, so der Vorstand der EnBW Transportnetze AG.

Angemessene Netznutzungsentgelte sind Voraussetzung für die Aufrechterhaltung der System­sicherheit. Die EnBW Transportnetze AG  sorgt für ein äußerst leistungsfähiges und zu­verlässiges Stromübertragungsnetz und schafft damit die  Voraussetzung für eine im europaweiten Vergleich außerordentlich hohe Versorgungssicherheit. Die hierfür notwen­digen Infra­strukturkosten der deutschen Stromübertragungsnetze liegen im europaweiten Vergleich bereits heute  im günstigsten Drittel. Dies belegt eine aktuelle Studie des Verbands der euro­päischen Übertragungsnetzbetreiber ETSO.

Die erheblichen wirtschaftlichen Einbußen, die durch die Vorgaben der Bundesnetzagentur entstehen, machen weitere Einsparungen beim Betrieb und Ausbau des Höchstspannungs-übertragungsnetzes erforderlich. Die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung zur Aufrecht­erhaltung der Systemsicherheit wird dadurch erschwert.

Die EnBW prüft rechtliche Schritte gegen den Bescheid der Bundesnetzagentur.



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