EnBW Gebäudeenergieausweis
Wie fit Ihr Haus in Sachen Energieeffizienz wirklich ist, sehen Sie mit dem Gebäudeenergieausweis schwarz auf weiß. Bei uns können Sie den Bedarfsausweis für Ihr Haus bequem online bestellen – und zwar dann, wenn Sie ihn für die Vermietung oder den Verkauf eines bestehendes Gebäudes brauchen. Nicht geeignet ist unser EnBW Gebäudeenergieausweis für Neubauten und wenn Sie damit für Bestandsgebäude Fördermittel beantragen möchten. Unser Tipp: Beim Neubau an Ihren Architekten oder Bauträger wenden, Gebäudeenergieausweis für Fördermittel von einem Gebäude-Energieberater erstellen lassen.
Was ein Bedarfsausweis ist und wie Sie ihn bei uns online bestellen können, erfahren Sie hier:
Welcher Ausweis für welches Gebäude?
Als Hauseigentümer brauchen Sie den Energieausweis dann, wenn ein Mieter- oder Eigentümerwechsel ansteht. Die Art des Energieausweises hängt vom Gebäude ab. Bei Neubauten ist schon jetzt der bedarfsorientierte Ausweis Pflicht. Für Bestandsgebäude mit bis zu vier Wohnungen, die vor dem 1. November 1977 errichtet und nicht gemäß der Wärmeschutzverordnung 1977 modernisiert wurden, ist der Bedarfsausweis seit dem 1. Oktober 2008 vorgeschrieben. Für alle anderen Bestandsgebäude besteht Wahlfreiheit.
Für Gebäude, die bis 1965 errichtet wurden, muss der Ausweis seit 1. Juli 2008 vorgelegt werden. Bei allen anderen Gebäuden gilt der Stichtag 1. Januar 2009.