Energie braucht Impulse
Privatkunden

Was ist ein Verbrauchsausweis?

Für diesen Ausweis analysiert ein Fachmann ausschließlich den Energieverbrauch der Vergangenheit. Dieses Verfahren stützt sich oft auf die Energierechnungen und hängt sehr stark vom Verbrauchsverhalten der Hausbewohner ab. Der Verbrauchsausweis sagt aber nichts darüber aus, an welchen Bauteilen eines Gebäudes wertvolle Energie verpufft. Als Eigentümer können Sie also nicht sehen, ob nun wertvolle Wärme durch undichte Fenster oder schlecht gedämmte Wände verloren geht – das bringt nur der Bedarfsausweis an den Tag. Dieser analysiert ganz unabhängig vom Nutzerverhalten alles, was den Wärmehaushalt eines Gebäudes beeinflusst.

 

Welcher Ausweis für welches Gebäude?

Als Hauseigentümer brauchen Sie den Energieausweis dann, wenn ein Mieter- oder Eigentümerwechsel ansteht. Die Art des Energieausweises hängt vom Gebäude ab. Bei Neubauten ist schon jetzt der bedarfsorientierte Ausweis Pflicht. Für Bestandsgebäude mit bis zu vier Wohnungen, die vor dem 1. November 1977 errichtet und nicht gemäß der Wärmeschutzverordnung 1977 modernisiert wurden, ist der Bedarfsausweis ab dem 1. Oktober 2008 vorgeschrieben. Für alle anderen Bestandsgebäude besteht Wahlfreiheit.

 

Für Gebäude, die bis 1965 errichtet wurden, muss der Ausweis seit 1. Juli 2008 vorgelegt werden. Bei allen anderen Gebäuden gilt der Stichtag 1. Januar 2009.


Servicenummern

Ihr kostenfreier Kontakt
rund um die Uhr

Telefon: 0800 3629-428
Telefax: 0800 3629-739

Die Broschüre direkt bestellen

Die Broschüre zum Gebäudeenergieausweis

Wie gut fahren Sie mit Ihren vier Wänden? Wissenswertes und Tipps rund um den Gebäude-
energieausweis finden Sie in unserer praktischen Broschüre.

Gebäudeenergieausweis

Informationsbroschüre zum Herunterladen

Datenmenge: 1 MB