EnBW Gebäudeenergieausweis
Wie fit Ihr Haus in Sachen Energieeffizienz wirklich ist, sehen Sie mit dem Gebäudeenergieausweis schwarz auf weiß. Es gibt zwei verschiedene Arten – den Bedarfs- und den Verbrauchsausweis. Sie möchten wissen wie sich die beiden voneinander unterscheiden? Oder wie Sie Ihren Bedarfsausweis bei uns bequem online bestellen können? Klicken Sie einfach hier:
Welcher Ausweis für welches Gebäude?
Als Hauseigentümer brauchen Sie den Energieausweis dann, wenn ein Mieter- oder Eigentümerwechsel ansteht. Die Art des Energieausweises hängt vom Gebäude ab. Bei Neubauten ist schon jetzt der bedarfsorientierte Ausweis Pflicht. Für Bestandsgebäude mit bis zu vier Wohnungen, die vor dem 1. November 1977 errichtet und nicht gemäß der Wärmeschutzverordnung 1977 modernisiert wurden, ist der Bedarfsausweis ab dem 1. Oktober 2008 vorgeschrieben. Für alle anderen Bestandsgebäude besteht Wahlfreiheit.
Für Gebäude, die bis 1965 errichtet wurden, muss der Ausweis seit 1. Juli 2008 vorgelegt werden. Bei allen anderen Gebäuden gilt der Stichtag 1. Januar 2009.