Privatkunden

Wie fit Ihr Haus in Sachen Energieeffizienz wirklich ist, sehen Sie mit dem Gebäudeenergieausweis schwarz auf weiß. Es gibt zwei verschiedene Arten – den Bedarfs- und den Verbrauchsausweis. Sie möchten wissen wie sich die beiden voneinander unterscheiden? Oder wie Sie Ihren Bedarfsausweis bei uns bequem online bestellen können? Klicken Sie einfach hier:

 

Der Bedarfsausweis

Alles zählt, was den Wärmehaushalt Ihrer vier Wände beeinflusst.

 


Der Verbrauchsausweis

Nur auf den Energieverbrauch der Vergangenheit kommt es an.

 


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Welcher Ausweis für welches Gebäude?

Als Hauseigentümer brauchen Sie den Energieausweis dann, wenn ein Mieter- oder Eigentümerwechsel ansteht. Die Art des Energieausweises hängt vom Gebäude ab. Bei Neubauten ist schon jetzt der bedarfsorientierte Ausweis Pflicht. Für Bestandsgebäude mit bis zu vier Wohnungen, die vor dem 1. November 1977 errichtet und nicht gemäß der Wärmeschutzverordnung 1977 modernisiert wurden, ist der Bedarfsausweis ab dem 1. Oktober 2008 vorgeschrieben. Für alle anderen Bestandsgebäude besteht Wahlfreiheit.

 

Für Gebäude, die bis 1965 errichtet wurden, muss der Ausweis seit 1. Juli 2008 vorgelegt werden. Bei allen anderen Gebäuden gilt der Stichtag 1. Januar 2009.


Energie effizienter einsetzen

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Was der Gebäude- energieausweis für Hausbesitzer bedeutet und wo Sie qualifizierte Fachleute finden, lesen Sie hier.

Fragen zur Förderung

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Bauherren stehen zahl-
reiche Förderpro-
gramme zur Verfügung. Was es mit Darlehen und Zuschüssen auf sich hat, finden Sie hier.

Servicenummern

kostenfrei,
Mo. bis Do., 8 bis 17 Uhr
und Fr., 8 bis 14 Uhr

Telefon: 0800 3629-428
Telefax: 0800 3629-739

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Die Broschüre zum Gebäudeenergieausweis

Wie gut fahren Sie mit Ihren vier Wänden? Wissenswertes und Tipps rund um den Gebäude-
energieausweis finden Sie in unserer praktischen Broschüre.

Gebäudeenergieausweis

Informationsbroschüre zum Herunterladen

Datenmenge: 1 MB, Download-Zeit (ISDN): 3:25 Minuten

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