Fragen & Antworten zur Blockiergebühr bei EnBW mobility+ Ladetarifen

Rund um die Gebühr für das Blockieren von Ladepunkten in allen EnBW mobility+ Ladetarifen und Partnertarifen beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen von E-Autofahrer*innen.

Die Blockiergebühr greift nach vier Stunden Anschlusszeit und kostet 10 Cent je Minute. Um zu hohe Kosten für Sie zu vermeiden, haben wir den Kostenairbag entwickelt, der die Blockiergebühr bei 12,00 EUR je Ladevorgang deckelt.


Das erwartet Sie hier


Nutzer*innen beschäftigen rund um die Blockiergebühr verschiedene Themen. Die dabei am häufigsten gestellten Fragen haben wir hier zusammengetragen und beantwortet.

Was sind die Gründe für die Einführung einer Blockiergebühr?

Jede*r hat das Recht zu Laden. Ist ein Ladevorgang abgeschlossen, sollte der Ladepunkt frei gemacht werden für den nächsten. Immer öfter werden sie jedoch gerade im städtischen Bereich als kostengünstige Parkplätze missbraucht. Wir als EnBW wollen, dass jede und jeder Laden kann, wenn sie und er laden will und vor allem muss. Deswegen führen wir eine Blockiergebühr für diejenigen ein, die ihr Elektroauto unnötig lange stehen lassen und damit verhindern, dass andere laden können. Gleichzeitig schützen wir mit einem Kostenairbag Kund*innen, bei denen eine längere Anschlusszeit andere Gründe hat, etwa weil sie nachts ihr Auto zum Laden anschließen oder weil sie verhindert sind.

Für E-Autofahrer*innen bedeutet das konkret, dass eigentlich freie Ladepunkte immer häufiger nicht für sie nutzbar sind. Mit der Einführung der Blockiergebühr möchten wir dieser Entwicklung entgegenwirken, um Fairness an der Ladesäule zu gewährleisten und die Verfügbarkeit von Ladepunkten für alle E-Autofahrer*innen zu erhöhen.

Was ist der Kostenairbag?

Der Kostenairbag sorgt dafür, dass die Ladekosten in den EnBW mobility+ Tarifen fair bleiben und jederzeit transparent und planbar sind.

Mit dem Kostenairbag schützen wir diejenigen Kund*innen, denen es bei einem Ladevorgang nicht möglich ist, den Ladepunkt nach vier Stunden freizugeben. Der Kostenairbag deckelt die Kosten je Ladevorgang auf maximal 12 Euro und sorgt dafür, dass die Uhr nur in der fünften und sechsten Stunde der Anschlusszeit an einem Ladepunkt tickt.

Ab wann greift die Blockiergebühr?

Die Blockiergebühr greift nach vier Stunden (= 240 Minuten). Das Bedeutet, ab der ersten Minute der fünften Stunde Anschlusszeit (= ab Minute 241) wird eine zusätzliche Gebühr von 10 Cent je Minute erhoben.

Wie kommt die EnBW auf eine Anschlusszeit von vier Stunden, in der keine Blockiergebühr gilt?

Wir wollen das Laden einfach machen und nur diejenigen motivieren, die Ladesäule wieder freizugeben, die ihr Auto ohne Notwendigkeit lang stehen lassen. Dafür haben wir die Ladevorgänge an öffentlicher, EnBW-eigener Ladeinfrastruktur analysiert und festgestellt, dass 95 Prozent aller Ladevorgänge bereits nach drei Stunden beendet sind. Trotzdem sind die Standzeiten teilweise massiv länger. Das bedeutet: Nur fünf von einhundert Ladevorgängen dauern länger als drei Stunden. Deswegen greift die Blockiergebühr erst nach vier Stunden, so haben unsere Kund*innen einen Zeitpuffer von einer Stunde mehr und bleiben flexibel – zum Beispiel bei einem Ausflug in die Stadt, einem Theater- oder Schwimmbadbesuch oder anderen Freizeitbeschäftigungen.

Weshalb sind jene E-Autofahrer*innen von der Blockiergebühr betroffen, deren Ladevorgang nach vier Stunden Anschlusszeit noch nicht abgeschlossen ist?

Die EnBW bietet über Roaming den Zugang zum EnBW HyperNetz und damit zum größten Ladenetz in Deutschland, Österreich und der Schweiz (vgl. E-Mobility Excellence Studie, 8/2020) sowie zum flächendeckenden Laden in ganz Frankreich, Italien und den Niederlanden mit insgesamt mehr als 190.000 Ladepunkten. Überall dort gelten einheitlich die EnBW mobility+ Tarife. Ein Nachteil beim Roaming ist in der Tat, dass es technisch derzeit nicht möglich ist, eine Blockiergebühr erst nach Beendigung eines Ladevorgangs anzusetzen. Deswegen haben wir uns als Kompromiss auf Grundlage der analysierten Daten von Ladevorgängen an EnBW-eigener Ladeinfrastruktur (vgl. unten) entschieden, dass die Blockiergebühr nach vier Stunden Anschlusszeit an einem Ladepunkt beginnt. Denn unser Ziel ist, dass alle, die laden wollen auch laden können.

Hintergrund: Eine Analyse der Ladevorgänge an EnBW-eigener Ladeinfrastruktur hat zudem gezeigt, dass nur fünf von einhundert Ladevorgängen länger dauern als drei Stunden. Beispielsweise E-Autos mit geringer AC-Ladeleistung aber hoher Batteriekapazität brauchen dennoch länger, um von einem niedrigen Ladezustand wieder voll zu laden. Mit Blick auf das durchschnittliche Ladeverhalten an öffentlichen Ladesäulen, kommt dieser Fall in der Praxis nur sehr selten vor. Der Kostenairbag sorgt zudem dafür, dass die Blockiergebühr nur in der fünften und sechsten Stunde der Anschlusszeit anfällt und die Kosten jederzeit transparent sind.

Wie steht die EnBW zur Erschwerung des Nachtladens durch die Einführung der Blockiergebühr?

Öffentliche Ladepunkte stehen ausnahmslos und zu jeder Zeit allen E-Autofahrer*innen zur Verfügung. Die faire Gleichstellung aller Kund*innen wollen wir uneingeschränkt abends und nachts ermöglichen. Dabei wird mit dem Hochlauf der Elektromobilität die Verfügbarkeit von Ladepunkten in den Nachtstunden an Relevanz zunehmen – und der Individualfall in der Breite immer weniger zum Tragen kommen.

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Wie soll man mit der Blockiergebühr während der Arbeitszeit laden?

Das Laden während der Arbeitszeit ist mit Blockiergebühr möglich. Allerdings kann das bedeuten, dass E-Autofahrer*innen während der Arbeitszeit – zum Beispiel in einer kurzen Pause oder in der Mittagspause – ihr Fahrzeug von der Ladesäule auf einen offiziellen Parkplatz stellen müssen, da Ladesäulen keine Parkplätze sind. Dieses solidarische Verhalten sollten alle E-Auto-Fahrer*innen voneinander erwarten können, damit jede und jeder gleichermaßen von den jeweiligen Lademöglichkeiten vor Ort profitieren kann – auch, wenn das im Individualfall unpraktisch erscheint.

Wir unterstützen gerne dabei, den Arbeitgeber zu überzeugen, eigene Lademöglichkeiten für Beschäftigte zur Verfügung zu stellen.

Wieso ist die Anschlusszeit von vier Stunden ohne Blockiergebühr beim Schnellladen (DC/HPC) genauso lang wie beim Normalladen (AC)?

Wir wollen unsere EnBW mobility+ Tarife so einfach wie möglich halten. Beim Schnellladen (DC) ist das Parkverhalten wenig ausgeprägt. Daher haben wir im Sinne der Einfachheit auf eine differenzierte DC-Regelung der Blockiergebühr zunächst verzichtet. Für EnBW mobility+ Kund*innen gilt: Egal wo und egal wann, bei der EnBW laden Sie im attraktiven Preismodell und erst nach vier Stunden Anschlusszeit greift eine Blockiergebühr. Das vereinfacht das Laden in allen Situationen – im Alltag und auf Reisen.

Gilt die Blockiergebühr auch im Ausland?

Ja, sie gilt für alle Ladevorgänge mit EnBW mobility+ im gesamten EnBW HyperNetz.

Gilt die Blockiergebühr auch für EnBW mobility+ Partnertarife (zum Beispiel via ADAC oder Hyundai)?

Ja.

Gilt die Blockiergebühr auch an nicht öffentlichen/privaten Ladepunkten?

Die Blockiergebühr mit Kostenairbag gilt an allen Ladepunkten, an denen mit der EnBW mobility+ App oder Ladekarte geladen werden kann.

Nicht öffentliche/private Ladepunkte sind beispielsweise Lademöglichkeiten bei einem Unternehmen, die nur Angestellte und/oder Besucher*innen nutzen können.

Ergänzung: Ladepunkte, an denen Sie mit der EnBW mobility+ App oder Ladekarte laden können, können öffentlich zugänglich oder zugangsbeschränkt sein. Nach der Ladesäulenverordnung ist ein Ladepunkt „öffentlich zugänglich, wenn er sich entweder im öffentlichen Straßenraum oder auf privatem Grund befindet, sofern der zum Ladepunkt gehörende Parkplatz von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich befahren werden kann“. Ob ein Ladepunkt als öffentlich eingestuft wird, liegt in den Händen des Ladepunktbetreibers. Handelt es sich nicht um einen EnBW-Ladepunkt, so hat die EnBW hierauf keinen Einfluss. Vereinzelt können auch zugangsbeschränkte Ladepunkte im EnBW HyperNetz nutzbar sein. Sind diese in der EnBW mobility+ App sichtbar, sind sie mit dem Hinweis „Restricted Access“ gekennzeichnet.

Gibt es die Möglichkeit, dass mich die EnBW benachrichtigt, bevor vier Stunden Anschlusszeit vorbei sind?

Grundsätzlich müssen Ladevorgänge mit der EnBW mobility+ App gestartet werden, damit wir die Möglichkeit haben, über den aktuellen Stand des Ladevorgangs zu informieren. Bei einem Ladevorgang via Ladekarte ist das nicht möglich. Zurzeit bieten wir Push-Benachrichtigung via App nicht an. Im Lademonitor der EnBW mobility+ App sieht man, wie lange ein Ladevorgang bereits läuft. (Zu beachten ist aber, dass wir diese Informationen nicht für alle Ladepunkte anderer Ladeinfrastrukturbetreiber, mit denen wir zusammenarbeiten, erhalten.)

Möchte die EnBW mit der Blockiergebühr ihre Einnahmen im Bereich Elektromobilität erhöhen?

Die Blockiergebühr sorgt dafür, dass Ladepunkte frei sind, damit man dort auch laden kann. Mit dem Kostenairbag schützen wir Kund*innen, bei denen eine längere Anschlusszeit andere Gründe hat (siehe „Was ist der Kostenairbag?“). Das wird insbesondere vor dem Hintergrund des Hochlaufs der Elektromobilität zunehmend wichtig.

Ein Blick auf die Rahmenbedingen zeigt schnell, dass es wenig vielversprechend ist, mit der Blockiergebühr ein relevantes wirtschaftliches Interesse zu verfolgen: Nur fünf von einhundert Ladevorgängen dauern länger als drei Stunden. Die Blockiergebühr greift jedoch erst nach der vierten Stunde. Darüber hinaus sorgt ein Kostenairbag dafür, dass für die Blockiergebühr maximal 12 Euro je Ladevorgang anfallen. Damit gilt sie nur für die fünfte und sechste Stunde der Anschlusszeit.

Aus welchem Grund schleppt die EnBW nicht einfach alle Fahrzeuge ab, die Ladesäulen blockieren – egal, ob E-Auto oder Verbrenner?

Verkehrswidriges Verhalten wie das Blockieren entsprechend beschilderter Ladesäulen können wir nicht ahnden, da wir nicht für die Bewirtschaftung des Parkraums verantwortlich sind. Das obliegt den jeweiligen Kommunen und ihren Ordnungsämtern.

Weitere Informationen zur Blockiergebühr und zum Kostenairbag in den EnBW mobility+ Tarifen findest du im Blogbeitrag „Damit Ladepunkte für alle verfügbar sind: Blockiergebühr für EnBW mobility+“.

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