Solaranlage anmelden: Alle Informationen zum Kauf Ihrer Photovoltaikanlage

Sie haben sich für den Kauf einer Solaranlage entschieden? Dann werden Sie zukünftig nicht nur umweltfreundlichen Strom selbst produzieren und nutzen, sondern auch Kosten sparen. Und wenn Sie mit der Anschaffung noch zögern, verraten wir Ihnen gerne, warum sich eine Photovoltaikanlage bezahlt macht und was nach dem Kauf zu tun ist.

Lessen Sie hier alles über Anmeldung, Installation und Betrieb einer PV-Anlage.


Das erwartet Sie hier


Kosten einer PV-Anlage für ein Einfamilienhaus

Eine Solaranlage ist eine große Investition. Ist die Frage „Lohnt sich eine Anschaffung“ erst einmal beantwortet, bedarf es daher einer sorgfältigen Planung. In diesem Zuge solltest Sie sich mit den Kosten, den verschiedenen Möglichkeiten zur Förderung sowie der Finanzierung Ihrer Solaranlage im Detail auseinandersetzen. Wir geben Ihnen einen Überblick über alles, was Sie wissen müssen.

Für Photovoltaikanlagen gibt es keinen pauschalen Preis. Vielmehr können Sie sich an der Leistung der Anlage orientieren und darüber den Preis ermitteln. Eine Nennleistung von einem Kilowattpeak kostet heutzutage bei kleineren Anlagen (5 kWp) etwa 1.500 Euro, und bei größeren Anlagen (10 kWp) etwa 1.200 Euro (jeweils zzgl. MWSt). Ein Kilowattpeak produziert im Jahr etwa 900 Kilowattstunden Strom. Ein Haushalt mit vier Personen braucht etwa fünf Kilowattpeak, um sich bilanziell das ganze Jahr über mit umweltfreundlichem Strom zu versorgen. In dem Fall würden sich die Kosten auf etwa 7.500 Euro zzgl. MWSt. belaufen, plus einer Netzanschlussgebühr in Höhe von etwa 750 Euro.

Die Kosten für eine Solaranlage amortisieren sich oft aber bereits nach etwa zehn Jahren. Hinzu kommen unterschiedliche Möglichkeiten, die Investition zu finanzieren oder fördern zu lassen.

Einfamilienhaus mit Solaranlage auf dem Dach

Eine Solaranlage für einen Vier-Personen-Haushalt kann bereits ab Kosten von etwa 6.000 Euro Sinn ergeben.

Größen für Photovoltaik-Module: Wie viel Platz brauche ich?

Neben den Kosten spielt vor der Anschaffung einer Solaranlage auch der benötigte Platz eine entscheidende Rolle. Insofern sollten Sie sich auch dazu im Vorfeld Ihrer Investition Gedanken machen. Grob lässt sich festhalten, dass die Nennleistung von einem Kilowattpeak in der Regel drei Solarmodule (340 oder 375 Wattpeak) benötigt. Das entspricht einer Fläche von vier bis fünf Quadratmetern. Ebenfalls beachten müssen Sie das Gewicht der Solarmodule, die das Dach zusätzlich belasten. Ein Quadratmeter entspricht bei einem Schrägdach etwa 15 Kilogramm, bei einem Flachdach sieben bis zwölf Kilogramm mit Dachdurchdringung und 18 bis 30 Kilogramm ohne Dachdurchdringung. Bevor Sie Solaranlage und Solarmodule erwerben, sollte ein Statiker sicherstellen, dass das Dach dieser Zusatzbelastung standhält.

Photovoltaik finanzieren: Solaranlage mit Förderung

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet als bundesweite Lösung einen Förderkredit ab einem effektiven Jahreszins von 1,03 Prozent an – und zwar nicht nur für die Neuanschaffung einer Solaranlage mit oder ohne Batteriespeicher, sondern auch für die Erweiterung einer vorhandenen PV-Anlage um eben diesen Speicher. Hinzu kommen unterschiedliche Förderangebote der jeweiligen Bundesländer und Landkreise.

PV-Anlage und Einspeisevergütung: Strom ins Netz einfließen lassen

Produzieren Sie mit Ihrer Solaranlage mehr Strom, als Sie brauchen, können Sie den überschüssigen – wenn vorhanden – in einen Batteriespeicher übertragen und später verwenden. Das geht zum Beispiel mit EnBW solar+: Hier setzen wir neben der Solaranlage außerdem auf einen smarten Energiespeicher, die Möglichkeit, Strom virtuell in einer Cloud zu speichern und auf Wunsch auch auf eine Wallbox, um auch das E-Auto mit dem selbst erzeugten Strom zu versorgen. Alternativ ist auch die Einspeisung ins allgemeine Netz möglich. Dafür erhalten Sie eine sogenannte Einspeisevergütung, die pro Kilowattstunde 7,69 Cent beträgt (Stand Mai 2021).

Wechselrichter hängt an Hauswand

Der Wechselrichter ist nötig, um den Gleichstrom Ihrer Solaranlage in Wechselstrom umzuwandeln. Ansonsten können Sie den Strom nicht ins Stromnetz einspeisen.

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PV-Wechselrichter: Wie wird Solarstrom ins Netz eingespeist?

Bei dem Strom, den Sie mit Ihrer Solaranlage produzieren, handelt es sich um sogenannten Gleichstrom. Der Strom aus Ihrer Steckdose hingegen ist Wechselstrom. Um eine Einspeisung ins Netz – und ebenso zur Eigenversorgung – möglich zu machen, müssen Sie Ihren Gleichstrom in Wechselstrom umwandeln. Dafür ist ein sogenannter Wechselrichter nötig.

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Steuern für PV-Anlagen: Umsatzsteuerpflicht und Absetzbarkeit

Nehmen Sie eine Solaranlage in Betrieb, werden Sie als Privatperson steuerrechtlich als Gewerbetreibender eingestuft und zur Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung sowie einer Einnahme-Überschuss-Rechnung für das Gewerbe verpflichtet – außer, Sie machen von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch. Die Umsatzsteuer, die Sie durch die Einspeisevergütung einnehmen, müssen Sie wieder an das Finanzamt abführen. Die beim Kauf der Solaranlage gezahlte Umsatzsteuer können Sie wiederum geltend machen. Gleiches gilt auch für die Umsatzsteuer eines gleichzeitig angeschafften Batteriespeichers. Wird dieser allerdings nachgerüstet, verbleibt die Umsatzsteuer beim Finanzamt.

Ebenso müssen Sie für den selbst produzierten und selbst verbrauchten Strom Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Denn: Als Betreiber*in einer Solaranlage gelten Sie steuerrechtlich zwar als Unternehmer*in, den Strom verbrauchen Sie aber als Privatperson. In den ersten beiden Jahren nach der Inbetriebnahme der Solaranlage müssen Sie monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung einreichen. Ab dem dritten Jahr entfällt die Voranmeldung. Dann müssen Sie nur noch einmal im Jahr die Umsatzsteuer erklären. Ab dem siebten Jahr erfolgt der automatische Wechsel in die Kleinunternehmerregelung und es muss keine Umsatzsteuererklärung mehr ausgefüllt werden. Im Zweifel sollten Sie aber immer auch eine*n Steuerberater*in zurate ziehen.

Für PV-Anlagen, die ab April 2012 in Betrieb genommen wurden, gilt als Bemessungsgrundlage (BMF 09/2014) übrigens der aktuelle Einkaufspreis für Strom. Gehen wir von einem Nettostrombezugspreis von 25 Cent pro Kilowattstunde aus, müssen also 4,75 Cent Umsatzsteuer pro kWh (19 Prozent) an das Finanzamt gezahlt werden. Praktische Beispiele zum Umgang mit der Umsatzsteuer bei selbst erzeugtem Solarstrom bietet zum Beispiel die Deutsche Handwerks Zeitung.

Kleinunternehmerregelung beachten

Als „Unternehmer*in“ haben Sie aber unter gewissen Umständen die Möglichkeit, von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch zu machen, damit Sie keine Umsatzsteuer abführen müssen: Hat Ihre Solaranlage im vergangenen Jahr weniger als 22.000 Euro erwirtschaftet und / oder erwirtschaftet sie im aktuellen Kalenderjahr nicht mehr als 50.000 Euro, können Sie die Regelung in Anspruch nehmen und die Umsatzsteuerpflicht aussetzen.

Solaranlage steuerlich absetzbar

Erwerb, Betrieb und Wartung Ihrer Solaranlage lassen sich steuerlich absetzen. Kreditzinsen, Versicherung oder die Kosten für einen Stromzähler können Sie vor der Steuer geltend machen – und die Anschaffung und Installation der Anlage selbst können Sie über die Nutzungsdauer von 20 Jahren linear abschreiben. Jährlich schreiben Sie so fünf Prozent der Nettokosten für Ihre Anlage ab.

Solaranlage registrieren: PV-Anlage anmelden beim Netzbetreiber

Nicht nur die finanziellen Aspekte sind bei der Inbetriebnahme einer Solaranlage zu beachten. Sie müssen sich außerdem über eine Online-Plattform bei der Bundesnetzagentur registrieren. Dabei müssen Sie verschiedene Angaben zu Ihrer Person und ebenso zu Ihrer Solaranlage machen – spätestens an dem Tag, an dem Sie Ihre Anlage in Betrieb nehmen. Tuen Sie das nicht, verlieren Sie Ihr Recht auf die Einspeisevergütung.

Weit vor der Inbetriebnahme müssen Sie Ihre Photovoltaikanlage außerdem beim zuständigen Netzbetreiber anmelden und einen Antrag auf Netzanschluss stellen. Da die Netzverträglichkeitsprüfung des Betreibers bis zu acht Wochen dauern kann, sollten Sie den Antrag entsprechend bereits einige Monate vor der Montage stellen. Nimmt Ihre Solaranlage schließlich den Betrieb auf, erhält Ihr Netzbetreiber ein Protokoll über diesen Prozess sowie eine Bescheinigung der Bundesnetzagentur – und erst, wenn das passiert ist, beginnt das Auszahlen der Einspeisevergütung für Sie.

Installation der Solaranlage

Eine Solaranlage ist eine Investition, die gründlich durchdacht werden sollte. Zudem muss die Anlage professionell montiert und vernünftig versichert werden. Schließlich möchten Sie langfristig von ihr profitieren.

Solaranlage montieren

Um eine langfristige Funktionstüchtigkeit der Solaranlage sicherzustellen, ist es empfehlenswert, auf die Expertise von erfahrenen Solaranlagen-Monteur*innen zu setzen – oder diese zumindest die Planung übernehmen zu lassen. Die meisten Solarfachbetriebe, die eine Solaranlage planen, werden diese auch selbst montieren. So können Sie sicher sein, dass alles korrekt und fachgerecht installiert wird.

Montage von Solarplatten

Eine fachgerechte Montage Ihrer Solaranlage stellt ihre Funktionstüchtigkeit sicher. Mit einer Versicherung decken Sie mögliche Schäden ab.

PV-Anlage versichern

Solaranlagen sind im Laufe ihres Lebens unterschiedlichsten Witterungsverhältnissen wie Gewittern oder Hagel ausgesetzt; zudem besteht die Gefahr, dass sie durch Brände Schaden nehmen. Und eine Beschädigung kann schnell teuer werden. Deshalb ist es ratsam, Ihre Photovoltaikanlage zu versichern. Viele Anbieter sichern ebenso Diebstahl ab und kommen für den Ertragsausfall auf, wenn Ihre Anlage in Folge des Schadens keinen Strom produzieren kann.

Wenn Sie all das bedenken, sind Sie auf einem guten Weg zu einer umweltfreundlichen Stromerzeugung, die sogar Kosten sparen und Gewinne abwerfen kann. Und das alles dank der unerschöpflichen Kraft der Sonne.

Sonne für alle. Strom für Sie.

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