Neue Gesetze 2022: Das sollten Bauherr*innen und Modernisierer*innen wissen

Hauseigentümer*innen und Häuslebauer*innen aufgepasst: 2022 treten neue Gesetze in Kraft, dank derer sich viel Geld sparen lässt. Vor allem das Klimaschutz-Sofortprogramm 2022 sieht 2,5 Milliarden Euro für die Förderung energieeffizienter Gebäude vor. Wir geben Ihnen einen Überblick.

Klimaschutz ist eines der zentralen Themen in den kommenden Jahren. Entsprechend will der Bund schon 2022 rund 5,1 Milliarden Euro zusätzlich in entsprechende Maßnahmen investieren, wovon 2,5 Milliarden Euro für die Förderung energieeffizienter Gebäude eingeplant sind. Auch die Mindeststandards für Neubauten sollen in Sachen Klimaschutz steigen. Davon können Sie in Form von Förderungen und Prämien profitieren. Wir zeigen Ihnen, was Sie als Bauherr*in und Modernisierer*in beachten sollten:


Das erwartet Sie hier


Wie werden Haussanierungen ab 2022 gefördert?

Bereits im November 2019 beschloss der Bund das Klimaschutzgesetz – nicht zuletzt um die bis 2030 zugesagte Reduzierung der CO2-Emissionen um 55 Prozent (verglichen mit 1990) zu erreichen. Vereinbart wurden unter anderem Förderprogramme für Hausmodernisierungen, die die Energieeffizienz verbessern oder im Zuge derer die Heizung auf erneuerbare Energien umgestellt wird. Unterstützt werden beispielsweise die Umrüstung auf moderne Heizungssysteme, der Einbau von Wärmeschutzfenstern sowie die Wärmedämmung von Dach und Außenwänden. Das Programm läuft seit dem 1. Januar 2020 und soll noch bis Ende 2029 fortgesetzt werden.

Da die Förderung allen Einkommensklassen zugutekommen soll, erfolgt sie vornehmlich im Rahmen von zusätzlichen Steuererleichterungen. Wer zum Beispiel alte, undichte Fenster durch moderne Wärmeschutzfenster ersetzt, darf seine Steuerschuld um 20 Prozent der anfallenden Kosten senken. Dies muss verteilt über drei Jahre erfolgen: jeweils sieben Prozent in den ersten beiden Jahren, dann noch einmal sechs Prozent im dritten Jahr. Pro Haus oder Wohnung dürfen maximal 200.000 Euro an Sanierungs- bzw. Modernisierungskosten von der Steuer abgesetzt werden.

Für bisherige Förderungen, zum Beispiel im Rahmen des Gebäudesanierungsprogrammes des Bundeswirtschaftsministeriums, gibt es durch das Klimaschutzpaket mehr Geld. Die Förderung einzelner Maßnahmen steigt dann um zehn Prozent. Stärker unterstützt wird auch die Energieberatung für Wohngebäude, die Kosten dafür übernehmen nun die entsprechenden Förderprogramme. Wer zum Beispiel eine gebrauchte Immobilie kauft, hat nun Anspruch auf Beratung durch einen Energieexperten. Die Voraussetzungen dafür sind:

  • Sie nutzten Ihre Wohneigentum selbst.
  • Die Immobilie ist mindestens zehn Jahre alt.

Für die Energieberatung erhalten Sie bis zu 80% der Kosten als Zuschuss, maximal 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und bis zu 1.700 Euro bei Wohnhäusern mit mehr Wohneinheiten.

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Sie planen Ihre Immobilie umfassend zu sanieren?

In dem Artikel Energetische Sanierung: Vorteile, Kosten und staatliche Förderung haben wir alle relevanten Infos für Sie zusammengestellt und geben Tipps, wie Sie von einer Förderung profitieren können.

Dämmung des Dachstuhls

Wer sein Haus klimaschonend saniert und zum Beispiel dämmt, erhält seit 2020 mehr Geld vom Staat.

Welche Heizungen werden gefördert?

Ab 2026 ist Schluss, zumindest für Ölheizungen. Sie dürfen dann in neuen Wohnhäusern nicht mehr eingebaut werden, weil es klimafreundlichere Alternativen gibt. Bestehende Ölheizungen genießen zwar Bestandsschutz, gleichwohl wird der Austausch alter Anlagen gegen eine effizientere Heizung gefördert. Darüber hinaus erhalten Sie auch unabhängig von Ihrer bisherigen Heizungsart einen Zuschuss für den Einbau einer klimafreundlicheren Alternative. Um diese zu erhalten, muss die Anlage mindestens zwei Jahre alt sein. Statt wie früher mit Festbeträgen beteiligt sich der Bund nun anteilig an den Investitionskosten.

Die Höhe des Zuschusses unterscheidet sich danach, in welchem Umfang die Heizanlage modernisiert wird. Heizsysteme, die vollständig auf erneuerbare Energien setzen, werden stärker gefördert als solche, bei denen die Erneuerbaren nur einen bestimmten Anteil erreichen. Zusätzlich zur normalen Fördersumme, die auch für Neubauten in Anspruch genommen werden kann, gibt es beim Austausch einer Ölheizung eine zusätzliche Prämie von 15 Prozent. Dadurch ergeben sich folgende Fördersätze:

  • Solarthermieanlage: Biomasseheizung oder Wärmepumpe: bis zu 45 Prozent der Investitionskosten
  • Biomasse / Wärmepumpe: bis zu 45 Prozent der Investitionskosten
  • Gas-Hybridheizung: bis zu 40 Prozent der Investitionskosten

Zuständig für die Förderung des Heizungsumbaus ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Übrigens: Die KfW-Förderung für energetische Sanierungen gilt auch für die Erneuerung Ihrer Heizung. Somit können Sie einen zinsgünstigen Kredit zur Finanzierung Ihrer neuen Heizung erhalten. Auch davon losgelöst lohnt sich der Austausch der alten Heizanlage. Denn wer sich für eine effizientere Heizung entscheidet, profitiert nicht nur von der staatlichen Förderung, sondern spart auch im Hinblick auf die Betriebskosten.

Erdgas-Heizung modern

Heizsysteme, die vollständig auf erneuerbare Energien setzen, werden stärker gefördert.

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Wo hoch müssen Schornsteine künftig sein?

Planen Sie den Einbau eines Kachelofens, einer Pelletheizung oder eines Kamins? Voraussichtlich ab dem 01.01.2022 ändert sich die Höhe, die Ihr Schornstein dann haben muss. Dieser soll künftig so weit über das Dach hinausragen, dass Abgase leichter weggeweht werden. Das ist besonders in dicht besiedelten Wohngebieten relevant, um die Luftqualität zu verbessern. Konkret bedeutet dies, dass Ihr Schornstein den Dachfirst um mindestens 40 Zentimeter überragen muss. Bei firstfernen Errichtungen spielen vor allem die grundlegenden Ableitbedingungen eine Rolle, sprich, die Abgase müssen ausreichend verdünnt sein und gut abziehen können. Davon sind übrigens nur neue Anlagen betroffen. Bereits bestehende Schornsteine sind von der Verordnung ausgenommen. Auch wenn Sie Ihre Ölheizung durch eine Biomasseheizung ersetzt, sind Sie von der Änderung nicht betroffen.

Solaranlage

Der Staat fördert auch den Einbau von Photovoltaik-Anlagen im Rahmen von energetischen Sanierungsmaßnahmen.

Ab wann gilt eine Solarpflicht?

Baden-Württemberg macht es vor: Hier müssen ab 01.01.2022 auf neuen Nichtwohngebäuden und Parkplatzflächen Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung errichtet werden. Ab dem 01.05.2022 folgt dann auch die Solarpflicht für Wohngebäude, die neu gebaut werden. Möchten Sie eine grundlegende Dachsanierung vornehmen, müssen Sie in Baden-Württemberg vom 1. Januar 2023 an eine Photovoltaikanlage einbauen lassen. Auch weitere Bundesländer ziehen nach:

  • Berlin: Ab 2023 muss hier auf Neubauten und bei umfassender Dachsanierung eine Solaranlage angebracht werden.
  • Hamburg: Ab 2023 müssen Neubauten mit einer Solaranlage ausgestattet werden, ab 2025 greift die Pflicht bei einer Dachsanierung.

Bundesweit soll langfristig auch für Wohngebäude eine Solarpflicht kommen. Genauere Pläne stehen allerdings noch aus. Doch auch unabhängig davon profitieren Sie heute schon von verschiedenen Fördermöglichkeiten, wenn Sie sich für die Installation einer Solaranlage entscheiden.

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