Techniker und Technikerin vor einer Photovoltaik-Anlage

Grund- und Ersatz­­versorgung Strom

Ersatzversorgung für Industriekunden ohne Stromliefervertrag (Lastgangmessung, Niederspannungsnetz)

Am 13. Juli 2005 ist im Rahmen des Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten. Zweck des Gesetzes ist neben der sicheren und effizienten Versorgung der Allgemeinheit mit Strom und Gas auch die Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs. Zusätzlich werden mit dem EnWG Vorgaben des Europäischen Gemeinschaftsrechts umgesetzt.

Kernstück des neuen EnWG ist die Trennung von Netzbetrieb und Strombelieferung. Die bisher zusammengefasste Anschluss- und Versorgungspflicht wurde in diesem Zuge aufgeteilt in eine Anschlusspflicht auf der Netzseite und eine Grundversorgungspflicht auf der Belieferungsseite.

Im EnWG ist sowohl die „Grundversorgungspflicht“ als auch die „Ersatzversorgung mit Energie“ geregelt.

Grundversorger ist danach jeweils das Elektrizitätsversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushalte in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Die im Rahmen der Ersatzversorgung zur Verfügung gestellte Energie gilt als vom Grundversorger geliefert. Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG ist somit in der Rolle des Grundversorgers ebenfalls für die Ersatzversorgung zuständig.

Wenn Sie in Niederspannung beliefert werden, Ihr Jahresverbrauch über 10.000 kWh liegt und Sie keinen Stromlieferungsvertrag mit einem Lieferanten haben, „fallen“ Sie als Industriekunde in die Ersatzversorgung.

Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG bietet die Versorgung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz zu den Bestimmungen der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz" (Stromgrundversorgungsverordnung – Strom-GVV) vom 26. Oktober 2006 (BGBl I. S. 2391) einschließlich der „Ergänzenden Bedingungen" zur StromGVV der EnBW Energie Baden-Württemberg AG vom 1. April 2024 und der „Technischen Anschlussbedingungen (TAB)" der EnBW zu den nachstehenden Bestimmungen an. Des Weiteren fließen die o. g. Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes vom 13. Juli 2005 in die Regelungen mit ein.

Die Ersatzversorgung endet, wenn die Energielieferung auf der Grundlage eines Energielieferungsvertrags des Kunden erfolgt, spätestens aber drei Monate nach Beginn der Ersatzversorgung.

Ersatzfolgeversorgung für Industriekunden ohne Stromlieferungsvertrag (Lastgangmessung, Niederspannungsnetz)

Sollte der örtliche Netzbetreiber keine gültige Anmeldung zur Netznutzung von einem vom Kunden gewählten Lieferanten erhalten und sollte der Kunde nach Beendigung der gesetzlichen Ersatzversorgung weiterhin dem Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in Niederspannung Energie entnehmen, kommt zwischen dem Kunden und der EnBW ein Stromliefervertrag (Ersatzfolgeversorgung) durch schlüssiges Verhalten zustande. Dieser Vertrag kann von beiden Vertragspartnern mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

Preise für die Ersatzversorgung / Ersatzfolgeversorgung mit 1/4h-Lastgangmessung (bis 30.04.2024)

Preisstand 1. Februar 2023 Netto Brutto
Arbeitspreis HT und NT Cent/kWh 35,49 42,23
Jahresleistungspreis* €/kW 20,11 23,93
Grundpreis €/Jahr 1.409,32 1.677,09


*Die gemessene Wirkleistung bestimmt sich über eine Messperiode von 15 Minuten. Sofern die tatsächliche Messperiode 30 Minuten beträgt, ist die EnBW Energie Baden-Württemberg AG berechtigt, zur Abrechnung die gemessenen Leistungen in Anlehnung an die Richtlinie L 185/24 der Europäischen Gemeinschaften vom 17.07.1990 mit einem Faktor von 1,02 zu multiplizieren.

Die Bruttopreise sind gerundet und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer (19 %) und alle sonstigen zurzeit anfallenden Steuern und Abgaben. Netto-Arbeitspreis inkl. 2,05 Cent/kWh Stromsteuer; zzgl. 19 % Umsatzsteuer.

Preise für die Ersatzversorgung / Ersatzfolgeversorgung mit 1/4h-Lastgangmessung (ab 01.05.2024)

Preisstand 1. Mai 2024 Netto Brutto
Arbeitspreis HT und NT Cent/kWh 31,42 37,39
Jahresleistungspreis* €/kW 25,47 30,31
Grundpreis €/Jahr 1.411,23 1.679,36


*Die gemessene Wirkleistung bestimmt sich über eine Messperiode von 15 Minuten. Sofern die tatsächliche Messperiode 30 Minuten beträgt, ist die EnBW Energie Baden-Württemberg AG berechtigt, zur Abrechnung die gemessenen Leistungen in Anlehnung an die Richtlinie L 185/24 der Europäischen Gemeinschaften vom 17.07.1990 mit einem Faktor von 1,02 zu multiplizieren.

Die Bruttopreise sind gerundet und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer (19 %) und alle sonstigen zurzeit anfallenden Steuern und Abgaben. Netto-Arbeitspreis inkl. 2,05 Cent/kWh Stromsteuer; zzgl. 19 % Umsatzsteuer.

Ersatzbelieferung für Industriekunden ohne Stromliefervertrag (mit Lastgangmessung oder Strombezug aus dem Mittelspannungsnetz)

Wollen Sie Strom mit einer registrierenden Lastgangmessung aus dem Mittelspannungsnetz entnehmen, und sind die Voraussetzungen der Ersatzversorgung nicht erfüllt, dann gibt es die Möglichkeit der Ersatzbelieferung durch die EnBW Energie Baden-Württemberg AG (EnBW). Die Ersatzbelieferung setzt den Abschluss eines Ersatzbelieferungsvertrags und auf Verlangen der EnBW die Leistung einer Vorauszahlung voraus.

Preise für die Ersatzbelieferung mit 1/4h-Lastgangmessung (bis 30.04.2024)

Preisstand 1. Februar 2023 Netto Brutto
Arbeitspreis HT und NT Cent/kWh 35,49 42,23
Jahresleistungspreis* €/kW 20,11 23,93
Grundpreis €/Jahr 1.409,32 1.677,09


*Die gemessene Wirkleistung bestimmt sich über eine Messperiode von 15 Minuten. Sofern die tatsächliche Messperiode 30 Minuten beträgt, ist die EnBW Energie Baden-Württemberg AG berechtigt, zur Abrechnung die gemessenen Leistungen in Anlehnung an die Richtlinie L 185/24 der Europäischen Gemeinschaften vom 17.07.1990 mit einem Faktor von 1,02 zu multiplizieren.

Die Bruttopreise sind gerundet und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer (19 %) und alle sonstigen zurzeit anfallenden Steuern und Abgaben. Netto-Arbeitspreis inkl. 2,05 Cent/kWh Stromsteuer; zzgl. 19 % Umsatzsteuer.

Preise für die Ersatzbelieferung mit 1/4h-Lastgangmessung (ab 01.05.2024)

Preisstand 1. Mai 2024 Netto Brutto
Arbeitspreis HT und NT Cent/kWh 31,42 37,39
Jahresleistungspreis* €/kW 25,47 30,31
Grundpreis €/Jahr 1.411,23 1.679,36


*Die gemessene Wirkleistung bestimmt sich über eine Messperiode von 15 Minuten. Sofern die tatsächliche Messperiode 30 Minuten beträgt, ist die EnBW Energie Baden-Württemberg AG berechtigt, zur Abrechnung die gemessenen Leistungen in Anlehnung an die Richtlinie L 185/24 der Europäischen Gemeinschaften vom 17.07.1990 mit einem Faktor von 1,02 zu multiplizieren.

Die Bruttopreise sind gerundet und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer (19 %) und alle sonstigen zurzeit anfallenden Steuern und Abgaben. Netto-Arbeitspreis inkl. 2,05 Cent/kWh Stromsteuer; zzgl. 19 % Umsatzsteuer.

Downloads und Informationen

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Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung

.pdf82 KB

Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz

.pdf56 KB

Ergänzende Bedingungen zur Grund- und Ersatzversorgung Strom

Ergänzende Bedingungen der EnBW Energie Baden-Württemberg AG zu der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden (gültig ab 01. April 2024)

.pdf47 KB

Ergänzende Bedingungen zur Grund- und Ersatzversorgung Strom

Ergänzende Bedingungen der EnBW Energie Baden-Württemberg AG zu der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden (gültig ab 01. Januar 2022 bis 31. März 2024)

.pdf3,0 MB

EnBW Stromkennzeichnungsblatt

Woher stammt der Strom der EnBW? Hier informieren wir Sie über unsere Energiequellen und die Auswirkungen unserer Stromerzeugung auf die Umwelt. Die Grafik zeigt die Werte der EnBW im Vergleich zu den Durchschnittswerten in Deutschland.

.pdf74 KB

Datenschutzinformationen

Datenschutzinformationen im Zusammenhang mit Ihrer Energiebelieferung (Stand März 2023).

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Ihr Ansprechpartner zum Thema Ersatzversorgung, Ersatzfolgeversorgung und Ersatzbelieferung

EnBW Energie Baden-Württemberg AG
ServiceCenter_B2B@enbw.com