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Welche Länder und Regionen sind derzeit als Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet definiert?

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Risikogebiete werden seit dem 1. August 2021 nur noch in zwei Kategorien ausgewiesen: Hochrisikogebiete (bisher Hochinzidenzgebiete) und weiterhin Virusvariantengebiete. Die Kategorie der „einfachen“ Risikogebiete entfällt.

Maßgebend für die Einstufung eines Landes als Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet ist die offizielle Seite des RKI.

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Die neuen Regelungen im Überblick

  • Es werden nur noch zwei Arten von Risikogebieten – Hochrisiko- und Virusvariantengebiete – ausgewiesen. Regelungen, die es bisher für einfache Risikogebiete gab, entfallen.
  • Geändert wird zudem die Altersgrenze, ab der ein Nachweis über einen Test erbracht werden muss. Künftig müssen über Test-, Genesenen- oder Impfnachweis nur diejenigen verfügen, die 12 Jahre und älter sind.
  • Erleichterungen für unter 12-Jährige auch bei den Quarantäneregelungen: Sie können bei Einreise aus einem Hochrisikogebiet die Quarantäne ohne Test nach fünf Tagen beenden. Wer nicht geimpft oder genesen ist und älter als 12 Jahre, kann dies wie bisher nur, wenn ein negatives Testergebnis vorgelegt wird.
  • Die in der Regel 14-tägigen Quarantänepflichten für alle Einreisenden aus Virusvariantengebieten bleiben bestehen.
  • Weitere Informationen sowie Ausnahmenregelungen hier.
  • Bitte beachten: Über das digitale Einreiseportal müssen die Test-, Impf- oder Genesenennachweise zur Einreise hochgeladen werden.
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Was müssen Rückkehrer*innen aus Hochrisiko- oder Virusvariantengebieten beachten?

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick