Kernstück des Gesetzes ist die Trennung des Netzbetriebs von der Strom- und Gasbelieferung. Die vor der Novellierung des EnWG im Jahre 2005 zusammengefasste Anschluss- und Versorgungspflicht wurde in diesem Zuge aufgeteilt: In eine Anschlusspflicht auf der Netzseite und in eine Grundversorgungspflicht auf der Belieferungsseite.
Die Preise und Bedingungen für die Versorgung von Gewerbe- und Landwirtschaftskunden im Rahmen der Grundversorgung entsprechen den Preisen und Bedingungen des EnBW Komfort und des EnBW ErdgasPlus. Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV) bzw. Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV) kommt zur Anwendung.
Die Grundversorgung
Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen (Strom/Gas), welches die meisten Haushalte in einem Netzgebiet der Allgemeinen Versorgung beliefert. Die EnBW AG ist deshalb der Grundversorger für die Sparte Strom und Gas u. a. im Netzgebiet der Netze BW GmbH.
Grundversorgte Kunden sind alle Haushaltskunden (unabhängig von ihrem Jahresverbrauch) sowie Gewerbe- und Landwirtschaftskunden mit einem Jahresverbrauch von bis zu 10.000 Kilowattstunden.
Somit gelten für Gewerbe- und Landwirtschaftskunden mit einem Jahresverbrauch von bis zu 10.000 Kilowattstunden ohne EnBW Sondervertrag immer die Preise und Bedingungen der Grundversorgung sowie die der StromGVV (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz) bzw. die der GasGVV (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz).