Fragen und Antworten zur Energieversorger-Insolvenz

Ihr Energieversorger ist insolvent? Bei EnBW sind Sie sicher aufgehoben!
Was passiert, wenn Ihr Energieversorger insolvent geht?
Im Falle einer Insolvenz Ihres jetzigen Energieversorgers wird der örtliche Netzbetreiber des Strom- oder Gasnetzes den Vertrag über die Netznutzung mit Ihrem derzeitigen Energieversorger kündigen, so dass die Kunden nicht mehr von diesem Energieversorger beliefert werden können.
Werden Sie als Kunde weiterhin mit Energie versorgt?
Gemäß § 38 des Energiewirtschaftsgesetzes sind wir als Ersatzversorger verpflichtet, die betroffenen Kunden im Rahmen der Ersatzversorgung zu beliefern. Die Ersatzversorgung erfolgt längstens für die Dauer von 3 Monaten.
In dieser Zeit können Sie einen neuen Energieliefervertrag abschließen. Ein Wechsel in einen neuen Tarif ist jederzeit möglich, es existieren keine Kündigungsfristen.
Was passiert nach 3 Monaten Ersatzversorgung?
Wenn Sie in dieser Zeit noch keinen passenden Tarif gefunden haben, fallen Sie in die Grundversorgung und werden selbstverständlich weiter beliefert. Die Grundversorgung hat dieselben Preise und Konditionen der Ersatzversorgung.
Welche Tarife bietet EnBW?
Wechseln Sie möglichst sofort aus der Ersatzversorgung in einen unserer attraktiven Tarife.
Nutzen Sie die Vorteile unserer günstigen online abschließbaren Tarife:
Strom: EnBW Online oder EnBW IdealPrivat
Gas: EnBW ErdgasOnline
Ihr sicherer Energieversorger EnBW