Grund- und Ersatzversorgung: zuverlässig Gas beziehen

Sind Sie gerade am Umziehen und haben keine Zeit, sich schnell nach einem neuen Energielieferanten umzusehen? Das müssen Sie auch nicht. Denn als Privatkunde werden Sie immer mit Gas versorgt – und zwar in der Grund- und Ersatzversorgung. Somit sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite. Alles was Sie oder Ihr Vermieter tun müssen: dem zuständigen Grundversorger Ihre Daten (Name, Anschrift und Angaben zum Gaszähler) übermitteln.

Mit der Zeit können Sie flexibel entscheiden, ob Sie in der Grund- und Ersatzversorgung bleiben oder einen alternativen Gastarif wählen möchten. Sie haben die Möglichkeit, Ihren Grundversorgungsvertrag jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zu kündigen. Informieren Sie sich über die EnBW Tarife im Rahmen der Gas Grund- und Ersatzversorgung.

Um Ihren Tarif berechnen zu können, benötigen wir noch folgende Angaben:

* Diese Angaben benötigen wir zur Bearbeitung Ihrer Anfrage.

Profitieren Sie von der Gas Grund- und Ersatzversorgung

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    Sicher
    Als Privatkunde haben Sie immer Anspruch auf die Grund- und Ersatzversorgung mit Gas.
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    Komfortabel
    In unserem Kundenportal Meine EnBW können Sie alles rund um Ihre Energieversorgung einfach und bequem erledigen.
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    Flexibel
    Sie können den Grundversorgungsvertrag jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen kündigen.

Häufige Fragen rund um die Gas Grund- und Ersatzversorgung

Allgemeine Downloads

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Ergänzende Bedingungen zur Grund- und Ersatzversorgung Gas

Ergänzende Bedingungen der EnBW Energie Baden-Württemberg AG zu der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden (gültig ab 01. April 2024)

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Ergänzende Bedingungen zur Grund- und Ersatzversorgung Gas

Ergänzende Bedingungen der EnBW Energie Baden-Württemberg AG zu der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden (gültig ab 01. Oktober 2022 bis 31. März 2024)

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Sicherheitsdatenblatt Gas

EnBW Sicherheitsdatenblatt Gas - gemäß RL 1907/2006/EG (REACH)

.pdf80 KB

Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV)

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz

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Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung

Downloads Ersatzversorgung

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Preisübersicht Ersatzversorgung Gas

gültig ab 01. Januar 2024 bis 31. März 2024

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Preiszusammensetzung Ersatzversorgung Gas

gültig ab 01. Januar 2024 bis 31. März 2024

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