Um Ihren Tarif berechnen zu können, benötigen wir noch folgende Angaben:

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Wichtige Information zu den angezeigten Preisen

Eine mögliche Entlastung für Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung nach §14a EnWG (neu) - die seit dem 1. Januar 2024 Anwendung findet - ist bei uns noch nicht berücksichtigt. Die Reduzierung der Strom-Netznutzungsentgelte machen wir für Sie geltend (ggf. auch rückwirkend), wenn die regulatorischen Voraussetzungen erfüllt sind. Mehr Informationen finden Sie auf unserer Serviceseite.

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Preisbremsen: Preise inklusive Entlastung berechnen

Die Entlastung aus der Energie­preis­bremse ist in den Preisen in unserem Tariffinder nicht mit berücksichtigt. Diese geben wir jedoch selbstverständlich an Sie weiter. Sie möchten wissen, welche Auswirkungen die Preisbremse voraus­sichtlich auf Ihre Kosten haben wird? Das finden Sie mithilfe unseres Entlastungsrechners ganz einfach heraus.

Tipp: Sie haben Ihren Wunschtarif gefunden? Dann notieren Sie sich die Angaben zum voraussicht­lichen Verbrauchs- und Grundpreis. Diese benötigen Sie für den Entlastungs­rechner.