Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG
Der Vorstand der EnBW Energie Baden-Württemberg AG hat am Montag (29. April 2002) beschlossen, bei der Salamander AG ein sog. "Squeeze-out"-Verfahren zum Ausschluß von Minderheitsaktionären nach §§ 327 a ff AktG durchzuführen. Derzeit hält die EnBW Gruppe durchgerechnet 95,43 % an der Gesellschaft. Die EnBW wird den Vorstand der Salamander AG von dieser Entscheidung informieren.
Die EnBW wählt dieses Vorgehen, um den Handlungsspielraum von Salamander bei bevorstehenden Umstrukturierungsmaßnahmen, insbesondere im Geschäftsfeld Schuhe, zu vergrößern. Die freien Salamander-Aktionäre werden eine Barabfindung gem. § 327b AktG erhalten, die aufgrund eines Bewertungsgutachtens ermittelt wird und einer unabhängigen Prüfung unterliegt. Die Höhe der Barabfindung wird mit der Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung der Salamander AG veröffentlicht werden, die über dieses Ausschlußverfahren beschließen wird.