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Emissionshandel: EnBW bedauert, dass die EU-Kommission wegen sachfremder Zwänge ihre Bedenken zurückgestellt hat

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Karlsruhe. Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG sieht durch die in Presseberichten bekannt gewordenen Bedenken der EU-Kommission in Bezug auf die inhaltliche und auch wettbewerbsrechtliche Ausgestaltung des deutschen Zuteilungsgesetzes ihre Beschwerde und die sie tragenden Argumente eindrücklich bestätigt.

Offenbar haben sachfremde Zwänge, nicht zuletzt in Folge des politischen Drucks des Bundesumweltministeriums auf die EU-Kommission, dazu geführt, dass diese inhaltlichen und rechtlichen Bedenken zurückgestellt wurden. Die EnBW bedauert dies. Die EnBW ist ganz generell der Auffassung, dass Rechtmäßigkeit höher zu bewerten ist als einseitiges politisches Interesse.

Die EnBW wartet nun die schriftliche Begründung der EU-Kommission zur Ablehnung ihrer Beschwerde ab. Nach der Bewertung dieser Begründung wird sie im Detail über die nächsten Schritte entscheiden. Die EnBW wird dabei in jedem Fall alle rechtsstaatlichen Möglichkeiten ausschöpfen, die ihr vor deutschen und internationalen Gerichten offen stehen.

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Durlacher Allee 93
76131 Karlsruhe
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