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1323419640000 | Investorenmitteilung

EnBW-Aufsichtsrat beschließt Wiederbestellung von Dr. Bernhard Beck und Dr. Hans-Josef Zimmer

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Karlsruhe/Stuttgart. Der Aufsichtsrat der EnBW Energie Baden-Württemberg AG hat im Rahmen seiner ordentlichen Aufsichtsratssitzung vom 8. Dezember 2011 die Wiederbestellung von Dr. Bernhard Beck als ordentliches Mitglied des Vorstands mit Wirkung zum 1. Oktober 2012 für weitere fünf Jahre beschlossen. Dr. Bernhard Beck ist als Arbeitsdirektor und Personalvorstand tätig.

Zudem hat der Aufsichtsrat Dr. Hans-Josef Zimmer mit Wirkung zum 1. Januar 2012 für fünf Jahre erneut als ordentliches Mitglied des Vorstands bestellt. Dr. Zimmer war bereits von 2007 bis 2010 Technikvorstand der EnBW und legte 2010 sein Vorstandsmandat freiwillig nieder, um damit eine vorbehaltlose Prüfung von zwischen der EnBW und russischen Geschäftspartnern vertraglich vereinbarten Leistungen zu ermöglichen. Die Prüfung und Bewertung dieser Sachverhalte ist nunmehr abgeschlossen.

Nachdem der EnBW-Vorstandsvorsitzende Hans-Peter Villis angekündigt hatte, nach Auslaufen seines Dienstvertrags für eine Wiederbestellung als Vorstandsvorsitzender Ende September 2012 nicht mehr zur Verfügung zu stehen, hat der Aufsichtsrat mit den Bestellungen von Dr. Beck und Dr. Zimmer ein Zeichen der Kontinuität gesetzt.

„Dr. Bernhard Beck und Dr. Hans-Josef Zimmer sind beide kompetente und erfahrene Persönlichkeiten, die das Unternehmen EnBW bestens kennen. Dies ist angesichts der vor uns liegenden Herausforderungen und der damit verbundenen Veränderungen für die EnBW wichtig“, so Dr. Claus Dieter Hoffmann, Vorsitzender des Aufsichtsrats.

Hinsichtlich der Suche nach einem neuen Vorstandsvorsitzenden beschloss der Aufsichtsrat, in ein externes Auswahlverfahren einzutreten.

Der Aufsichtsrat hat ferner die Budget- und Mittelfristplanung des Unternehmens für die Jahre 2012-2014 einstimmig verabschiedet. In diesem Zusammenhang begrüßt er die Bereitschaft der Landesregierung, eine Kapitalerhöhung der EnBW im Landtag von Baden-Württemberg vorzuschlagen und zu unterstützen. Diese Kapitalstärkung durch das Land und die Oberschwäbischen Elektrizitätswerke (OEW) belegt die Bereitschaft beider Gesellschafter, die Weiterentwicklung der EnBW tatkräftig zu unterstützen.

Im Rahmen der Befassung mit der Mittelfristplanung hat der Aufsichtsrat das Gasgeschäft als wichtigen Bestandteil der EnBW-Strategie bestätigt. In diesem Zusammenhang hat die EnBW unverändert ein grundsätzliches Interesse an einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit der VNG und deren Gesellschafter. Die wirtschaftlichen Voraussetzungen hierfür sind allerdings ohne Zeitdruck neu zu bewerten.

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