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1019044200000 | Investorenmitteilung

EnBW begrüßt Empfehlungen der Task Force Netzzugang

Bundeswirtschaftsministerium stellt Best-Practice-Katalog vor:
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Wichtiger Schritt für fairen Wettbewerb auf deutschem Strommarkt

Karlsruhe. Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG hat die Best Practice-Empfehlungen der im Bundeswirtschaftsministerium angesiedelten Task Force Netzzugang begrüßt. In einer Presseerklärung hatte das Bundeswirtschaftsministerium am Dienstag die auf Initiative der Task Force Netzzugang beim BMWi ausgehandelten Best Practice-Empfehlungen für den Datenaustausch beim Wechsel des Stromlieferanten vorgestellt. Zusammen mit den Verbänden der Netzbetreiber, der Stromwirtschaft, der neuen Stromanbieter, der Industrie und den Verbraucherschutzverbänden hat die Task Force Netzzugang einen Best Practice-Katalog zum elektronischen Datenaustausch und zur Vorlage von Originaldokumenten vereinbart.

So erzielten die Verbände Einigkeit über Daten und Datenformate, die bei einem Wechsel des Stromlieferanten sowohl zwischen den Lieferanten untereinander als auch zwischen Lieferanten und Netzbetreiber verwendet werden sollen. Der Best-Practice-Katalog sieht außerdem vor, auf die Vorlage von Originaldokumenten wie Aufträge oder Kündigungen zu verzichten, wenn dies zuvor zwischen Lieferant und Netzbetreiber vereinbart wurde.

Die EnBW bezeichnete die Empfehlungen der Task Force Netzzugang als wichtigen Schritt zur Realisierung eines fairen Wettbewerbs auf dem deutschen Strommarkt. Seit Beginn der Liberalisierung hat die EnBW die bundesweite Diskussion um funktionierende Marktbedingungen entscheidend mitgeprägt und vorangetrieben. Klärungsbedürftig ist bei den über 900 Netzbetreibern in Deutschland vor allem die Abwicklung des Lieferantenwechsels. Standardisierte Vorgehensweisen existierten bislang nicht. Die Behinderungen reichten von der Forderung, im Zeitalter von Telefax und E-Mail Kundenvollmachten im Original vorzulegen bis zur Ablehnung eines EDV-gestützten Datenaustauschs. Die EnBW und ihre Tochtergesellschaft Yello Strom haben hierzu eigene Vorschläge in die Diskussion eingebracht und die Task Force bei ihrer Arbeit unterstützt.

Die nun vorgelegte Best Practice-Liste kommt der EnBW Forderung nach der Standardisierung der Prozessabläufe nach. Voraussetzung für den Erfolg dieses Kataloges ist aber die bundesweite Umsetzung der Best Practices. Mit dem vereinbarten Katalog ist neben den umfangreichen Aktivitäten der 11. Beschlussabteilung (Netze) beim Bundeskartellamt und der Task Force nun ein weiterer Schritt in die richtige Richtung getan. Die Bemühungen um einen fairen Wettbewerb müssen jedoch auch in Zukunft weitergehen.

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