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EnBW stellt Antrag auf Übertragung von Reststrommengen auf das Kernkraftwerk Neckarwestheim I

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Optimierung von Sicherheit und Wirtschaftlichkeit

Berlin/Karlsruhe. Die EnBW Kernkraft GmbH (EnKK) hat heute beim Bundesumweltministerium einen Antrag auf Reststrommengenübertragung für das Kernkraftwerk Neckarwestheim I (GKN I) gestellt. Beantragt wurde die Übertragung von insgesamt 46,9 Terawattstunden (46,9 Milliarden Kilowattstunden) aus dem Reststrommengenkontingent des Kernkraftwerks Neckarwestheim II (GKN II). Mit der Übertragung dieser Strommenge ergibt sich für GKN I rechnerisch eine voraussichtliche  Verlängerung der Betriebszeit um ca. acht Jahre, also voraussichtlich bis zum Jahr 2017. In Folge dieser Reststrommengenübertragung verkürzt sich gleichzeitig auch die rechnerische Betriebszeit des abgebenden Kernkraftwerks GKN II um ca. fünf Jahre, also voraussichtlich ebenfalls bis zum Jahr 2017. Mit dem Antrag nimmt die EnKK ihr im Atomgesetz ausdrücklich verbrieftes Recht wahr, die Übertragung von Strommengenkontingenten von einem Kraftwerk auf ein anderes zu beantragen.

EnBW-Vorstandsvorsitzender Prof. Dr. Utz Claassen: „Wir betreiben keine wahltaktische Kosmetik. Wir wollen Synergien heben in den Bereichen Sicherheit und Wirtschaftlichkeit. Wir stellen deshalb einen kraftvollen Antrag mit echter Substanz. Dabei orientieren wir uns an internationalen Maßstäben   –   und all dies selbstverständlich in vollem Einklang mit dem Wortlaut und den Zielen des Atomgesetzes. Wir stellen heute einen Antrag, der nachhaltig die Sicherheit erhöht, die Wirtschaftlichkeit verbessert, preisentlastende Effekte schafft, die Versorgungssicherheit fördert und wesentlich dem Klimaschutz dient. Damit vertreten wir auch die Interessen unserer Kunden und unserer Umwelt.“

Durch die beantragte Strommengenübertragung bleibt die bisherige Konstellation einer Doppelblockanlage am Standort Neckarwestheim längstmöglich erhalten und ermöglicht damit die maximale Nutzung der daraus resultierenden Synergien zugunsten von Sicherheit und Wirtschaftlichkeit über alle Betriebsphasen. Die gleichzeitige Beendigung des Leistungsbetriebs von GKN I und GKN II hat den zusätzlichen Vorteil, dass GKN II nicht solitär laufen und schließlich als letztes Kernkraftwerk in Deutschland stillgelegt wird. Die Möglichkeiten auf dem Beschaffungsmarkt verbessern sich dadurch ebenfalls, wie auch die Wirtschaftlichkeit von Nachbetriebs-, Stilllegungs- und Rückbauphase. Der Betrieb als Doppelblockanlage ist darüber hinaus insbesondere auch sicherheitstechnisch von großem Vorteil. Der Einsatz des selben Personals in beiden Blöcken führt zu einer Summierung, Sicherung und Rückkopplung von Erfahrung und Know-how und optimiert damit Instandhaltung und Betriebsführung. Für die Region bedeutet dieser Schritt eine langfristige Sicherung von mehr als 400 Arbeitsplätzen am Standort Neckarwestheim und gleichzeitig den Erhalt eines wesentlichen Wirtschaftsfaktors. Baden-Württemberg bewahrt sich mit dieser Übertragung seine zuverlässige, CO2-arme und sichere Stromversorgung im Land und die Bundesrepublik eine international wettbewerbsfähige Energieversorgung.

Das Atomgesetz sieht ausdrücklich vor, dass Strommengenkontingente von einem Kraftwerk auf ein anderes übertragen werden können. Der Antrag der EnKK folgt damit vollumfänglich der Logik und dem Geist des Gesetzes. Mit diesem Antrag wird in der Summe keine zusätzliche Kilowattstunde Strom mit Kernenergie erzeugt. Aus Sicht  der Rechtsberatung der EnBW ist die Rechtslage so eindeutig, dass das Bundesumweltministerium dem Antrag stattgeben muss.  „Uns ist die Feststellung wichtig, dass mit der beantragten Reststrommengenübertragung nur eine Umverteilung von Reststrommengen und keine generelle Laufzeitverlängerung verbunden ist. Eine generelle Laufzeitverlängerung kann nur der Gesetzgeber durch eine Änderung des Atomgesetzes ermöglichen,“ betont Dr. Hans-Josef Zimmer, Vorsitzender der Geschäftsführung der EnBW Kernkraft GmbH.

Wenn dabei gleichwohl auch die öffentliche Diskussion über die Rolle der Kernenergie im Energiemix der Zukunft einen Impuls erfahren sollte, würde die EnBW dies durchaus begrüßen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass Bundesumweltminister Gabriel mit Blick auf den internationalen Klimaschutz  vor kurzem erst selbst das Ziel formuliert hat, Deutschland solle seine Treibhausgas-Emissionen – statt wie bisher geplant um 30 Prozent – sogar um 40 Prozent  bis 2020 unter das Niveau von 1990 mindern. „Angesichts der akut drohenden Klimakatastrophe darf es nicht länger Tabus geben“, meint Prof. Dr. Utz Claassen. „Wir brauchen eine Modernisierung des Atomkonsenses, mit der uns durch sicherheitstechnisch flankierte längere Laufzeiten ein Zeitfenster, ein Geldfenster und ein Forschungs- und Entwicklungsfenster geöffnet wird, um verbesserte regenerative Technologien und geeignete Speichertechnologien für eine ressourcenschonende und emissionsfreie Zukunft zu entwickeln. Es wäre fatal, wenn wir durch ein übereiltes Abschalten der Kernkraftwerke fossile Erzeugungsstrukturen über Jahrzehnte zementieren würden.“

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