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Gerhard Goll: Die Übertragung von Strommengen auf das Kernkraftwerk Obrigheim ist vernünftig

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Karlsruhe. Den Antrag der EnBW Energie Baden-Württemberg AG auf Übertragung von Strommengen auf das Kernkraftwerk Obrigheim begründet der Vorsitzende des Vorstands der EnBW, Gerhard Goll, wie folgt:

Die Atomgesetznovelle sieht eine solche Übertragung ausdrücklich vor - freilich als Ausnahmetatbestand. Die Voraussetzungen hierfür sind nach Golls Meinung gegeben.

Dies gilt insbesondere wegen des in Obrigheim in Betrieb befindlichen Zwischenlagers. Es sei vernünftig, ein solches Zwischenlager zu nutzen, jedenfalls solange, als noch Brennelementtransporte stattfänden und/oder andere Zwischenlager noch nicht in Betrieb seien. Gerhard Goll: „Nach unserer Auffassung ist nicht gewährleistet, dass 2005 die geplanten Zwischenlager auch tatsächlich in Betrieb sind. Das Kernkraftwerk Obrigheim verfügt über ein in Betrieb befindliches Zwischenlager. Es war ein wesentliches Ziel des Atomkonsenses, Transporte durch Zwischenlager, nicht durch Interimslager zu substituieren. Interimslager haben nicht die Qualität von Zwischenlagern, sonst wäre es unsinnig, Interimslager durch Zwischenlager zu ersetzen. Es ist unter diesen Aspekten unlogisch, ein in Betrieb befindliches Zwischenlager nicht zu nutzen unter Hinweis auf die Möglichkeit, ein erst noch zu errichtendes Zwischenlager größer auszulegen.“

Goll weiter: „Im übrigen ist es vernünftig, in den ersten Jahren einer neuen, von der letzten Bundesregierung formulierten Energiepolitik Kernkraftanlagen weiterzubetreiben, die derzeit nur durch bestehende Kohlekraftwerke substituiert werden können. Eine solche Anlage ist das Kernkraftwerk Obrigheim, dessen Stromproduktion der Grundlastbereitstellung dient. Dies gebietet die Verpflichtung zur CO2-Vermeidung im Kyoto-Protokoll jedenfalls solange, als nicht im notwendigen Umfang alternative Anlagen errichtet werden konnten. Wenn wie beantragt die Strommengen-übertragung zulasten des jüngsten Kernkraftwerkes erfolgt, wird insgesamt die Zeit verkürzt, in der noch Kernkraftwerke in Deutschland betrieben werden. Eine Verkürzung dieser Zeit war ein wesentliches Ziel des Atomkonsenses.“

Nach Auffassung des EnBW Vorstandsvorsitzenden stehen dem von der EnBW gestellten Antrag auf Übertragung von Strommengen zugunsten des Kernkraftwerks Obrigheim keine Sicherheitsaspekte entgegen. So werde das Argument des Alters der Anlage Obrigheim neutralisiert durch die umfangreichen und stetigen Nachrüstungen. Auch hätten unzählige Sicherheitsüberprüfungen ergeben, dass die immer wieder geltend gemachten Bedenken, insbesondere die Versprödung des Druckbehälters, unbegründet seien.

„Das Argument des in Betrieb befindlichen Zwischenlagers in Obrigheim war der Grund der Absprache zwischen Bundeskanzler Gerhard Schröder und mir. Diese Absprache, die am 10. April 2002 bestätigt wurde, gilt unverändert fort. Deshalb bin ich davon überzeugt, dass der Bundeskanzler sein Wort hält und auch seinen Koalitionspartner von der Richtigkeit des Arguments überzeugen kann“, erklärte Goll abschließend.

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