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"Squeeze-Out"-Beschluss der Neckarwerke Stuttgart ins Handelsregister eingetragen

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Keine Anfechtungsklagen - Weitere Vertiefung der EnBW/NWS-Zusammenarbeit

Stuttgart. Der "Squeeze-Out"-Beschluss für die Neckarwerke Stuttgart AG (NWS) wurde am 23. Mai 2003 ins Handelsregister beim Amtsgericht Stuttgart eingetragen. Die Hauptversammlung des Unternehmens hatte am 15. April 2003 entschieden, die Aktien der Minderheitsaktionäre gegen eine Barabfindung von 396,50 Euro je Inhaber-Stückaktie auf die EnBW Energie Baden-Württemberg AG zu übertragen. Anfechtungsklagen von Minderheitsaktionären gegen den Beschluss wurden in der einmonatigen Einspruchsfrist nicht erhoben. Mit der Eintragung ins Handelsregister ist der Übergang der Aktien außenstehender Aktionäre auf die EnBW wirksam, so dass diese nun direkt oder über Tochtergesellschaften 100 Prozent des NWS-Grundkapitals hält. Mit der wertpapiertechnischen Abwicklung und der Auszahlung der Barabfindung ist die Baden-Württembergische Bank AG, Stuttgart, beauftragt.

Mit der Aktienübertragung gewinnen EnBW und NWS die notwendige Flexibilität für eine Vertiefung der erfolgreichen engen Zusammenarbeit. Die Konzepte für die weitere Integration der NWS in den EnBW-Konzern können nun mit größerer Planungssicherheit entwickelt werden. Ziel ist es, das Zusammenwachsen auf der operativen Ebene fortzusetzen und dadurch weitere Synergien zu erschließen. Konkrete Beschlüsse dazu sind in den nächsten Monaten zu erwarten.

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